WALDVIERTLER FISCHEREIVEREIN
(Revier Wiesmaden)
TAGESLIZENZ...................................................... €25
TAGESLIZENZ mit NACHTFISCHEN....................€50
JAHRESLIZENZ................................................... €250
TAGESLIZENZEN 01.03 - 30.11 (WENN EISFREI)
JAHRESLIZENZ 01.01 - 31.12 (WENN EISFREI)
FANGZEIT VON SONNENAUFGANG BIS SONNENUNTERGANG (AUSGENOMMEN NACHTFISCHEN)
NACHTFISCHEN BIS AUF WIEDERRUF GESTATTET (von Sonnenuntergang bis nächsten Morgen 08:00)! Lizenzausgabe unter:
Alexander Josl
0660/16 14 794
Waidhofener Straße 64.
3860 Heidenreichstein
oder
Waldviertler Spielewelt
Friedhofstraße 364.
3945 Hoheneich
02852/54854
oder
Gasthaus Granner
Dietweis 23.
3860 Heidenreichstein
02862/32545
Höchstfang:
Tageslizenz: 2 Friedfische (Entnahme)+ 1 Raubfisch (Catch&Release)
Tages/Nachtlizenz: 2 Friedfische (Entnahme) + 1 Raubfisch (Catch&Release)
Jahreslizenz: 25 Friedfische (Entnahme) + 3 Raubfische (Entnahme)
Allgemein:
Sämtliche Verbote, Schonzeiten und Maße nach NÖ-Fischereirecht geltend beachten. Fangzeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang (ausgenommen Nachtfischen)! Vor dem Angeln ist das Datum in der Lizenz einzutragen. Fertige Lizenzen (auch leere) müssen beim Obmann abgegeben oder am Teich bei der Hütte in den Briefkasten eingeworfen werden. Nachtfischen gilt von Sonnenuntergang bis nächsten tag um 8:00 danach ist eine neue Lizenz erforderlich.
2 Ruten mit Einfachhaken (+SCHOHNHAKEN Pflicht+) auf Friedfische oder 2 Ruten auf Raubfische erlaubt. Spinnangeln mit 1 Rute erlaubt, Beim Spinnangeln ist ein Drilling erlaubt mit angedrücktem Wiederhaken. Edelfische und geschonte Fische dürfen nicht als Köder benutzt werden! Beim Nachtfischen sind Schirmzelte und Bivys ohne Bodenplane bis 2 Mann erlaubt! Beim Verlassen des Wassers erlischt die Lizenz. Auch Zigarettenstummel!!!
!!!Karpfen mit über 60cm müssen zurück gesetzt werden! Sowie jeder Raubfisch (außer Jahreslizenznehmer)!!! Verpflichtend:
Setzkescher, Kescher, Abhakmatte, Maßband, Waage, Hakenlöser, Wundversorgung
Verbote:
- Fische am Gewässer Schuppen, ausweiden und zerlegen!
- Eisfischen verboten!
- Lebendköder verboten!
- Anfüttern Verboten!
- Drillinge (außer beim Spinnangeln mit angedrücktem Wiederhaken), Doppelhaken
- Gaffs, Drahtsetzkescher oder Fischreusen.
- offenes Feuer oder jegliches Grillen etc.
- Musik oder sonstiger störender Lärm
- Alkoholkonsum in Übermaß
- Müll ablagern
- Entnehmen von Muschel, Krebse und sämtlicher Flora und Fauna!
- Hunde (Haustiere) Verboten!
- Boot fahren Verboten!
- Campieren Verboten!
- Baden Verboten!
+++Bei wiederrechtlichem Handeln wird ein Platzverweis ausgesprochen und Anzeige erstattet+++
Bei Kontrolle ist vorzuweisen:
- Lizenz
- NÖ-Fischereiberechtigung
- Fänge
- Ausrüstung
Schonzeiten, Brittelmaße:
Karpfen*
keine Schonzeit - 40 cm
Schleie
1.6. - 30.6. - 30 cm
Hecht
1.1. - 31.5. - 60 cm
Zander
1.1. - 31.5. - 50 cm
Barsch
1.1. - 31.5. - 30cm
Wels
1.1. - 30.6. - 70cm
Es gelten sonst die Schonzeiten und Maße nach dem NÖ-Fischereigesetz
*Karpfen über 60cm müssen zurück gesetzt werden! Sowie jeder Raubfisch (außer Jahreslizenznehmer).