15/09/2026
Als Deutschlandvertriebsleiter für HYDREMA muss ich auch an dieser Stelle noch einmal Position beziehen zum Thema Flurförderzeuge - Zulassung für Dumper. Denn auch in der September - Ausgabe eine Fachzeitschrift lese ich von einem Wettbewerber, dass dies angeblich möglich und sinnvoll ist. Wir haben bereits schon einmal fachlich dazu Stellung bezogen:
https://press.lectura.de/de/article/stellungnahme-zur-fuehrerscheinrechtlichen-und-zulassungsrechtlichen-einstufung-von-dumpern-in-deutschland/68068
Tatsächlich haben auch wir uns mit dieser Gesetzeslücke beschäftigt und 2 Fahrzeuge, gegen unsere eigene Überzeugung zu dem Thema zugelassen. Beim Rundgang des VDBUM auf der NORDBAU habe ich aber klar Stellung bezogen und tue das auch hier:
Flurförderzeuge sind zunächst mal nichts anderes als Gabelstapler, oder Transportfahrzeuge die auf einem Flur, und gemeint ist damit im weitesten Sinne die Lagerhalle, oder im Flughafen oder auf dem Bahnhof das Betriebsgelände, befahren dürfen, um dort Material zu bewegen. Man hat dann auch Gabelstaplern die Möglichkeit gegeben, die öffentliche Straße zu befahren, weil diese Fahrzeuge direkt am Betrieb stehende LKW´s be- oder entladen müssen. Die Richtlinie besagt aber ganz klar, dass ein Gabelstapler nur den kürzest möglichen Weg auf der Straße befahren darf. In keinem Fall darf ein Gabelstapler Material kreuz und quer auf der Straße verfahren, oder gar über die Straßen von einem Betriebsgelände zu einem anderen Gelände fahren. Muss ein Gabelstapler die Straße kreuzen, weil er das gegenüberliegende Gelände erreichen will, leer oder beladen, muss der Verkehr durch Lichtsignal und Personalaufsicht für die Streckenüberfahrt gesperrt werden.
Wer jetzt noch immer glaubt, dass ein Dumper, der leider noch als LKW-offener Kastenwagen deklariert ist, per Stempel durch die Landesverwaltungsbehörde zu einem solchen Flurförderzeug verwandelt werden kann, so dass dann Erdaushub mit 18 jährigen PKW-Führerschein-Besitzern auf der Straße gefahren werden darf, muss den vielen betroffenen Unternehmern einmal erklären, warum sie mit Ihren Gabelstaplern nicht kreuz und quer die Kisten durch die Straßen fahren dürfen.
Tatsache ist, dass das KBA nach unserem Wissen diese Freigabe nicht mehr unterstützt und dass auch einige Landesverwaltungsbehörden diesen Schritt nicht mehr mitmachen. Es wird eine neue Fahrzeugklasse eingeführt in der alle Sonderfahrzeuge, wie Mobilbagger, Dumper, Mähdrescher, etc. erfasst werden. Zusammen mit dem VDMA und dem VDBUM wird versucht im Interesse alle Bauunternehmer darauf einzuwirken, dass die Benachteiligung im Baugewerbe zurückgenommen wird und auch hier, wie in der Landwirtschaft, eine praxisorientierte Führerscheinregelung eingeführt wird.
Ansonsten verweisen wir auf die Besonderheiten, die die Flurförderzeugzulassung mit sich bringt. Dazu gehört mindestens eine entsprechende Haftpflichtversicherung, sowie der Gabelstaplerführerschein, der vorliegen sollte, wenn es zu einem Unfall kommt. Ganz sicher aber mache ich ein Fragezeichen, wenn es um den Transport von Erdaushub auf der Straße geht.
Es ist uns wichtig, Sie darüber zu informieren!
In Deutschland besteht derzeit weiterhin ein uneinheitliches Bild hinsichtlich der zulassungs- und fahrerlaubnisrechtlichen Einstufung von knickgelenkten Muldenkippern (Rad-Dumpern). Aus Sicht von HYDREMA ist es daher erforderlich, zu den aktuell im Markt kursierenden Darstellungen sachlich Stellung...