22/09/2026
⚠️ Wenn Chloride freie Bahn haben, wird es teuer.
Genau das war der Fall bei einer privaten Tiefgarage: Im Zuge der betontechnischen Untersuchung haben wir massive Schäden an der Betonkonstruktion festgestellt. Die Ursache war so eindeutig wie folgenschwer – es war kein Oberflächenschutzsystem vorhanden, und die Mindestbetondeckung war teilweise nicht ausreichend. So konnten die Chloride ungehindert in den Beton eindringen.
Das Schadensbild an den aufgehenden Bauteilen – Stützen und Wände:
▪️ Kein Oberflächenschutzsystem vorhanden
▪️ Schäden durch Chloridkorrosion
▪️ Schäden durch Karbonatisierung
Die Substanz war so weit angegriffen, dass eine zeitnahe Instandsetzung unumgänglich wurde. Gestartet sind wir im Januar 2026 mit zwei Bauabschnitten – beide sind inzwischen ausgeführt, die Instandsetzung ist abgeschlossen.
Was dafür nötig war:
▪️ Vollflächiger HDW-Abtrag im Bodenbereich entlang der aufgehenden Bauteile – im Pilgerschrittverfahren
▪️ HDW-Abtrag im Sockelbereich von Stützen und Wänden
▪️ Partielle Betoninstandsetzung an Sockel- und Wandflächen
▪️ Betondeckungserhöhung in Teilbereichen der Wand- bzw. Stützenflächen
▪️ Oberflächenschutzsysteme im Bodenbereich – als Streifen vor den aufgehenden Bauteilen
▪️ Oberflächenschutzsysteme an Stützen-, Wand- und Deckenflächen
Das Ergebnis: eine dauerhaft geschützte Konstruktion – und eine Tiefgarage, die wieder für Jahrzehnte gerüstet ist. Ein gutes Beispiel dafür, warum sich der genaue Blick und die konsequente Instandsetzung auszahlen.
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