Trails für den Hahnenkamm

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Trails für den Hahnenkamm Der Wald ist für alle da. Und damit sich dabei keiner in die Quere kommt, möchten wir zwischen Forst, Waldnutzern und Bikern vermitteln
mehr unter Info...

Es gibt Wanderwege, es gibt Reiterwege, es gibt Forstwege. Dann sollte es doch auch Wege für Mountainbiker im Wald geben um ein vernünftiges miteinander zu ermöglichen. Auf dem Hahnenkamm sind immer mehr Mountainbiker zu sehen, um die Natur zu schützen sollte man sie regulieren und nicht verbieten. DESHALB: Seid fair und rücksichtsvoll zueinander und auch im Umgang mit anderen Waldnutzern! Es gilt der Leitspruch: Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus. Rücksichtsloser Umgang mit der Natur und anderen Waldnutzern sorgt nur für unnötige Diskussionen und ärgerliche Verbote / Sperrungen. Für die allgemeine Information möchten wir im nachfolgenden einen Auszug aus dem bayrischen Waldgesetz ( http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-WaldGBY2005rahmen&doc.part=X ) und die von der DIMB verfassten Trailrules bemühen, um ein friedliches Miteinander zu fördern.

# # aus dem Bayerischen Waldgesetz


-Allgemeines Betretungsrecht-


(40) Recht auf Naturgenuss und Erholung

Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wild wachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. (41) Betretungsrecht

Das Betreten des Waldes zum Zweck des Genusses der Naturschönheiten und zur Erholung
ist jedermann unentgeltlich gestattet. Alle Teile der freien Natur, insbesondere Wald, Bergweide, Fels, Ödungen, Brachflächen,
Auen, Uferstreifen und landwirtschaftlich genutzte Flächen, können von jedermann unentgeltlich
betreten werden. Dazu zählen auch Skifahren, Schlittenfahren, Reiten, Ballspielen
und ähnliche sportliche Betätigungen in der freien Natur (Art. 22 Abs. 1, Art. 24 BayNatSchG). (42) Benutzen von Wegen

Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege
dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. Zu den Fahrzeugen zählen Schlitten, Rodelschlitten, Kinderwagen, Kinderroller, Fahrräder
und ähnliche Fortbewegungsmittel.




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http://www.dimb.de/aktivitaeten/open-trails/trail-rules

1. FAHRE NUR AUF WEGEN! Fahre nie querfeldein, du schädigst sonst die Natur! Respektiere lokale Wegesperrungen! Forstwirtschaft, Viehtrieb und Belange des Naturschutzes rechtfertigen dies. Auch in Naherholungsgebieten können lokale Sperrungen berechtigt sein. Die Art und Weise in der du fährst bestimmt das Handeln der Behörden und Verwaltungen. Auf Privatgrund bist du oft nur geduldet!

2. HINTERLASSE KEINE SPUREN! Bremse nicht mit blockierenden Rädern! (Ausnahme in Notsituationen) Blockierbremsungen begünstigen die Bodenerosion und verursachen Wegeschäden. Stelle deine Fahrweise auf den Untergrund und die Wegebeschaffenheit ein. Nicht jeder Weg verträgt jedes Bremsmanöver und jede Fahrweise.

3. HALTE DEIN MOUNTAINBIKE UNTER KONTROLLE! Unachtsamkeit, auch nur für wenige Sekunden, kann einen Unfall verursachen. Passe deine Geschwindigkeit der jeweiligen Situation an. In nicht einsehbaren Passagen können jederzeit Fußgänger, Hindernisse oder anderer Biker auftauchen. Du musst in Sichtweite anhalten können! Zu deiner eigenen Sicherheit und derer anderer Menschen.

4. RESPEKTIERE ANDERE NATURNUTZER! Kündige deine Vorbeifahrt frühzeitig an. Erschrecke keine anderen Wegenutzer! Vermindere deine Geschwindigkeit beim Passieren auf Schrittgeschwindigkeit oder halte an. Bedenke, dass andere Wegenutzer dich zu spät wahrnehmen können. Fahre, wenn möglich, nur in kleinen Gruppen!

5. NIMM RÜCKSICHT AUF TIERE! Weidetiere und alle anderen Tiere in Wald und Flur bedürfen besonderer Rücksichtnahme! Schließe Weidezäune, nachdem du sie passiert hast. Verlasse rechtzeitig zur Dämmerung den Wald, um die Tiere bei ihrer Nahrungsaufnahme nicht zu stören.

6. PLANE IM VORAUS! Beginne deine Tour möglichst direkt vor deiner Haustüre. Prüfe deine Ausrüstung, schätze deine Fähigkeiten richtig ein und wähle die Gegend, in der du fahren willst, entsprechend aus. Schlechtes Wetter oder eine Panne kann deine Tour deutlich verlängern. Sei auch für unvorhersehbare Situationen gerüstet: Denke an Werkzeug, Proviant und Erste-Hilfe-Set. Trage eine Sicherheitsausrüstung! Ein Helm kann schützen, ist aber keine Lebensversicherung. aktuell gültige Vereinbarung zwischen DIMB und dem Staat Bayern:

http://www.dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/Vereinbarung_Mountainbiking_Bayern.pdf


Autoren:
Maximilian Pestinger, Alzenau
Sebastian Herbert, Alzenau


Support:
DIMB e.V.

Hochalpines Mountainbiken!
28/10/2026

Hochalpines Mountainbiken!

Save the date!
Neben unserer "klassischen" 📽Multivisions-Vortragsreihe 🎤 im Martinushaus in Kooperation mit dem Martinusforum am
📅09.11.26: Spitzkehren 🎿weltweit
📅15.02.27: Maximiliansweg 🥾,
findet
📅05.12.26 auch wieder ein Sektionsabend mit Vorträgen 🚵🏔von Mitgliedern für Mitglieder statt.

19/10/2026
Da schließen wir uns an! Matthias war ein großer und auch kritischer Treiber hinter dem ganzen "Kammtrailsprojekt".Danke...
08/10/2026

Da schließen wir uns an! Matthias war ein großer und auch kritischer Treiber hinter dem ganzen "Kammtrailsprojekt".
Danke Matthias!

Danke an alle Einsatzkräfte für Eure Hilfe!  👍Und gute Besserung dem Verunfallten.
20/04/2026

Danke an alle Einsatzkräfte für Eure Hilfe! 👍
Und gute Besserung dem Verunfallten.

𝗦𝗰𝗵𝘄𝗲𝗿𝗲𝗿 𝗙𝗮𝗵𝗿𝗿𝗮𝗱𝘀𝘁𝘂𝗿𝘇 𝗶𝗺 𝘂𝗻𝘄𝗲𝗴𝘀𝗮𝗺𝗲𝗻 𝗚𝗲𝗹ä𝗻𝗱𝗲 – 𝗙𝗿𝗲𝗶𝘄𝗶𝗹𝗹𝗶𝗴𝗲 𝗙𝗲𝘂𝗲𝗿𝘄𝗲𝗵𝗿𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝗘𝗶𝗻𝘀𝗮𝘁𝘇 𝗮𝗺 𝗕𝘂𝗿𝗴𝗲𝗻𝘁𝗿𝗮𝗶𝗹

Am Samstag, den 18.04.2026, wurden um 13:16 Uhr die Freiwilligen Feuerwehren Hemsbach und Hörstein, die Feuerwehrsanitäter der Feuerwehr Mömbris, Kreisbrandinspektor Georg Thoma, die Bergwacht, der Rettungsdienst sowie ein Notarzt, der mit dem Rettungshubschrauber „Christoph 2“ aus Frankfurt eingeflogen wurde, zu einem gestürzten Fahrradfahrer auf dem Burgentrail alarmiert.
Zunächst sperrte die Feuerwehr Hemsbach die Zufahrten zu den in Frage kommenden Trail-Abschnitten, um ein sicheres Arbeiten der Einsatzkräfte zu gewährleisten.
Mittels what3words-Koordinaten wurden die Einsatzkräfte durch die ILS Untermain gezielt zur Einsatzstelle gelotst. Der Verunfallte befand sich im oberen Bereich des Abschnitts 2. Die Erstversorgung des schwerverletzten Patienten erfolgte umgehend durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr Hemsbach.
Im weiteren Verlauf wurden Rettungsdienst und Notarzt durch die Feuerwehren Hörstein und Mömbris direkt zum Patienten gebracht. Um eine gegenseitige Behinderung durch zu viele Einsatzfahrzeuge an der Einsatzstelle zu vermeiden, wurde auch die Polizei durch die Feuerwehr Hörstein mittels des ATV (All-Terrain Vehicle, ein geländegängiges, kompaktes Einsatzfahrzeug für unwegsames Gelände) zum Unfallort transportiert.
Zwischenzeitlich mussten die First Responder der Feuerwehr Mömbris aus dem Einsatz herausgelöst werden, um einen weiteren Einsatz im Ortsgebiet Mömbris wahrzunehmen.
Nachdem der Patient medizinisch erstversorgt und transportfähig war, wurde er mittels Gebirgstrage der Bergwacht unter Einsatz einer Vakuummatratze zum zwischenzeitlich nachgerückten Rettungswagen verbracht. Von dort erfolgte der Transport zum Rettungshubschrauber, der den Patienten zur weiteren Behandlung in ein umliegendes Krankenhaus flog.
Der Einsatz konnte gegen 15:00 Uhr beendet werden.
Insgesamt waren 21 Einsatzkräfte der Feuerwehren mit vier Fahrzeugen, ein Rettungswagen, ein Notarzt mit Rettungshubschrauber sowie ein Fahrzeug der Bergwacht im Einsatz.
„Die enge und reibungslose Zusammenarbeit aller beteiligten Blaulichtorganisationen zeigte sich während des gesamten Einsatzes eindrucksvoll und trug maßgeblich dazu bei, dass dem Verunfallten schnell und professionell geholfen werden konnte – die Zusammenarbeit lief gut und hat sich bewährt“, so abschließend Kommandantin Laura Hoffmann.

Freiwillige Feuerwehr Hemsbach
Freiwillige Feuerwehr Markt Mömbris
Luftrettungszentrum Christoph 2
Polizei Unterfranken
BRK Aschaffenburg Kreisverband
ILS Untermain

𝘍𝘰𝘵𝘰: 𝘒𝘉𝘐 𝘛𝘩𝘰𝘮𝘢
𝘛𝘦𝘹𝘵: 𝘓𝘢𝘶𝘳𝘢 𝘏𝘰𝘧𝘧𝘮𝘢𝘯𝘯, 𝘍𝘍 𝘏𝘦𝘮𝘴𝘣𝘢𝘤𝘩 / 𝘒𝘉𝘔 𝘍𝘪𝘴𝘤𝘩𝘦𝘳

20/04/2026

🚵‍♀Wir sind wieder dabei! 🚴
Macht mit und registriert euch heute schon im Team "DAV Aschaffenburg".

Teilnehmen dürfen alle, die
- in Aschaffenburg wohnen
- bei uns Mitglied oder in einem anderen Aschaffenburger Verein sind
- eine Schule oder die TH in Aschaffenburg besuchen.

Egal wo: ob mit dem Mountainbike auf den Trails für den Hahnenkamm, mit dem Citybike auf dem Weg zum Klettern im Kletterzentrum Aschaffenburg oder Einkaufen, beim Sonntagsausflug mit dem E-Bike am Main, mit dem Tourenrad im Urlaub - jeder Kilometer zählt fürs Klima und einen guten Zweck.

STADTRADELN ist eine internationale Kampagne von Klima-Bündnis Services.

09/04/2026
*Achtung Vorsicht*Gestern wurde am Hahnenkamm ein Wolf an den Trails gesichtet.Es handelt sich dabei um einen Rüden der ...
31/03/2026

*Achtung Vorsicht*
Gestern wurde am Hahnenkamm ein Wolf an den Trails gesichtet.
Es handelt sich dabei um einen Rüden der wohl alleine durch die Wälder streift.
Sollte der Wolf nochmal gesichtet werden, raten wir dringend davon ab über die Osterfeiertage die Trails zu befahren, bis Entwarnung gegeben wird.
Solltet ihr den Wolf sehen, meldet das bitte sofort an den Forst Alzenau an Forstmeister Willhelm Meyer.
Danke für Eure Mithilfe!

06/02/2026

Bei einem Festakt in München erhielt die Stadt Alzenau die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ aus den Händen von Verkehrsminister Christian Bernreiter.

Damit ist Alzenau für die nächsten sieben Jahre Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern (AGFK).

Für uns ist das Anerkennung und Ansporn zugleich – denn eine fahrradfreundliche Stadt bedeutet mehr Lebensqualität, mehr Sicherheit und eine nachhaltige Zukunft für alle Generationen.

Waldwirtschaft trifft Trailbau – Best Practice in Alzenau! 🌲🚲Wie gelingt ein friedliches Miteinander von Mountainbikern,...
16/12/2025

Waldwirtschaft trifft Trailbau – Best Practice in Alzenau! 🌲🚲

Wie gelingt ein friedliches Miteinander von Mountainbikern, Forst und Jagd? Genau darum ging es heute bei uns an den Kammtrails in Alzenau!

Wir hatten Besuch von den Studierenden und Lehrkräften der Technikerschule für Waldwirtschaft. Der Anlass: Die Kammtrails gelten nach 5 Jahren als absolutes Vorzeigebeispiel für erfolgreiches Stakeholdermanagement und echtes Ehrenamt.

Was stand auf dem Programm? 👋 Begrüßung durch Bürgermeister Noll & Gebietsvorstellung durch den Revierleiter. 📊 Deep-Dive mit der Arbeitsgemeinschaft (Felix, Manuel & Sebastian): Von der ersten Idee bis zum täglichen Unterhalt. 💬 Spannende Diskussionsrunde: Statements von DIMB, DAV, Jagd & Forst – hier wurden keine Fragen offen gelassen!

Nach der Theorie ging es raus in die Praxis auf den Burgentrail. Dort wurden wichtige Themen wie Verkehrssicherungspflicht, Haftung und Erosion direkt am Objekt besprochen.

Das Fazit: Ein voller Erfolg! Die angehenden Forst-Experten nehmen wertvolles Wissen mit, um künftige MTB-Projekte in ihren Revieren professionell umzusetzen. Ein starkes Zeichen für die Zukunft unseres Sports! 🤝


Deutscher Alpenverein - Sektion Aschaffenburg e.V. Stadt Alzenau

14/04/2025

+++ Wichtige Hinweise zur aktuellen Waldbrandgefahr +++

Die Feuerwehr weist eindringlich auf die aktuell sehr hohe Waldbrandgefahr hin. Bei erhöhter Gefahr sollten die folgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:

Melden Sie Waldbrände umgehend über den Notruf 112.

In bayerischen Wäldern gilt ein gesetzliches Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober, ausgenommen für Waldbesitzer (§ 17 Abs. 3 BayWaldG).

Werfen Sie keine Zigarettenkippen aus dem Auto oder Zug.

Offenes Feuer oder Feuerstellen sind im Wald und in einem Abstand von bis zu 100 Metern grundsätzlich verboten, sofern keine Genehmigung der Gemeinde vorliegt (§ 17 Abs. 1 BayWaldG).

Offene Feuer dürfen nur betrieben werden, wenn von ihnen keine Gefahren für leicht entzündbare Stoffe in der Umgebung ausgehen (Mindestabstand 100 Meter).

Parken Sie Fahrzeuge niemals auf trockenem Gras. Heiße Fahrzeugteile wie der Katalysator können Brände auslösen.

Stellen Sie sicher, dass Rettungs-, Betriebs- und Löschfahrzeuge jederzeit ungehinderten Zugang haben.

Bei starkem Wind dürfen keine offenen Feuer betrieben werden, bestehende Feuer sind sofort zu löschen (§ 4 Abs. 2 VVB).

Offene Feuerstellen müssen ständig beaufsichtigt und beim Verlassen vollständig gelöscht sein, einschließlich aller Glutnester (§ 4 Abs. 3 VVB).

Waldbesitzer sollten bei erhöhter Waldbrandgefahr Reisig und Restholz nicht verbrennen, sondern abtransportieren, häckseln oder einen Wetterumschwung abwarten.

Rechtlicher Hinweis:
Die rechtlichen Grundlagen zum Umgang mit Feuer im Wald finden sich im Bayerischen Waldgesetz (BayWaldG), im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) sowie in der Landesverordnung über die Verhütung von Bränden (VVB). Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zudem drohen bei Verstößen erhebliche Schadensersatzforderungen sowie strafrechtliche Konsequenzen.

https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html

Kreisfeuerwehrverband Aschaffenburg

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