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§1
Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit freibleibend. Erst eine schrifliche Bestätigung macht die Abmachung
für uns rechtsverbindlich. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung
einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht ausdrücklich auf si
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genommen wird. Sie gelten insbesondere auch dann, wenn vom Besteller abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen
Aufträge erteilt und diese von uns bestätigt werden, selbst wenn wir den Bestellerbedingungen nicht widersprechen. Abweichungen gelten
also nur dann, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
§2
Die Übergabe der Ware erfolgt im Ladenlokal an den Käufer, sofern nichts sonstiges vereinbart wurde. Ware kann bei Vereinbarung auch zugestellt werden. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis gesondert in Rechnung gestellt. Versand erfolgt in handelsüblicher Weise, ohne Verantwortung
für billigste Verfrachtung. Die Auswahl der geeigneten Versendungsart bleibt uns vorbehalten. Können vereinbarte Lieferzeiten infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen
oder irgendeiner Betriebsstörung in unserem Lager oder infolge Verzugs
unserer Vorlieferanten nicht eingehalten werden, so sind wir berechtigt, die Lieferfrist um die Behinderungszeit zu verlängern oder wahlweise
vom Vertrag zurückzutreten. Wir können auch vom Vertrag zurücktreten, wenn wir nach Vertragsabschluss Tatsachen erfahren,
nach denen unser Zahlungsanspruch gefährdet ist. Dem Kunden steht uns gegenüber ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung nicht zu. Zum Rücktritt ist der Kunde in allen Fällen erst dann berechtigt, wenn er zuvor zur Lieferung eine Nachfrist
von 3 Wochen gesetzt hat, die er mittels eingeschriebenen Briefes auszusprechen hat.
§3
Wenn infolge Verschuldens des Kunden die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht uns nach unserer Wahl das Recht zu, nach
Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
§4
Beanstandungen sind spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware an uns zu melden. Handelsübliche Abweichungen in
Auswahl, Farbe, Narbung, Gewicht, Ausrüstung, Sortierung usw. Zu beanstandene Ware darf nur mit unserer Einwilligung
zurückgesendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Sachmängel oder aus anderen Gründen gegen unsere Kaufpreisforderung
aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Verdeckte Mängel,die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, müssen innerhalb 4 Wochen schriftlich
gemeldet werden. Hat der Kunde die Ware in den vorgesehenen Gebrauch genommen, gilt die Ware als abgenommen und mangelfrei. Wir sind berechtigt im Falle eines Mangels der Ware nachzubessern bzw. nachzuliefern.
§5
Der Warenwert wird bei Warenübergabe ohne Abzüge sofort fällig. Bei Veredlung von Ware ist ein zu vereinbarender Teilbetrag bei Auftragsvergabe zu bezahlen. Dieser beträgt in der Regel mindestens 30% des Gesamtpreises. Rechnungen werden auf den Tag der Fertigstellung ausgestellt; zahlbar sind sie, sofern nichts anderes vereinbart, zum Zeitpunkt der Warenübergabe. Der Kunde gerät nach Ablauf dieser Frist automatisch, d.h. ohne neue Aufforderung in Zahlungsverzug. Bei Neukunden behalten wir uns das Recht vor, nur per Nachnahme, Vorauszahlung oder per Einzugsermächtigung zu liefern. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von mindestens 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank geltend gemacht. Der Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens ist zu erhöhen, wenn ein höherer Schaden nachgewiesen
wird. Im Falle eines Protestes oder überhaupt des Nichteinhaltens der Zahlungsbedingungen steht uns das Recht
zu, ohne weitere Zahlungsaufforderung vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung
abzutreten. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen
unverzüglich fällig. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten, zuzüglich der darauf aufgelaufenen
Verzugszinsen verwendet. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu weiteren Lieferungen
aus irgendeinem laufenden Vertrag nicht verpflichtet.
§6
Die gelieferte Ware bleibt bis zur ordentlichen Erfüllung aller uns gegenüber dem Kunden – auch aus anderen Geschäften – zustehenden
Forderungen unser Eigentum. Solange der Käufer sich nicht mit einer Zahlung im Verzug befindet, darf die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs
veräußert werden. Der Erlös aus diesen Verkäufen fällt durch vorweggenommene Einigung in unser Eigentum und ist vom
Käufer für uns gesondert zu verwahren. Die aus der Weiterveräußerung unserer Waren entstehenden Forderungen des Käufers gelten
mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung als zur Sicherheit an uns abgetreten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Waren
oder Abtretung unserer Forderungen an Dritte ist unzulässig. Bei einer Vollstreckung in diese Gegenstände und Forderung muss der
Käufer uns unverzüglich Anzeige machen; versäumt er dies, so macht er sich schadensersatzpflichtig.
§7
Irrtümer durch Druckfehler sind vorbehalten.
§8
Als Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsbeziehungen wird Nürnberg vereinbart. Die Vertragsbeziehung
unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Handelsgesetzbuch
(HGB). Gerichtstand ist nach unserer Wahl Nürnberg oder Sitz des Käufers.