14/05/2026
Einreiseverbot für Exportgüter – ein häufiger Grund
Paletten oder Kisten aus Vollholz sind beim Export außerhalb der EU ein klassischer Stolperstein. Fehlt die ISPM-15/IPPC-Kennzeichnung, wird die Sendung an vielen Grenzen beanstandet – im Zweifel mit Stopp oder Rücksendung. Das kostet Zeit und Geld.
Wichtig ist, dass der IPPC-Stempel und die Behandlung in Form eines Heat Treatments (HT) erkennbar gekennzeichnet sind. (SIEHE FOTO) Das Holz wird beim HT so erhitzt, dass Schädlinge sicher abgetötet werden (u. a. 56 °C Kerntemperatur für 30 Minuten).
Wir bei Exportverpackung Sehnde GmbH stellen sicher, dass Holzverpackungen ISPM-15-konform sind und die Kennzeichnung passt – bevor Ihre Ware auf die Reise geht.
Mehr Informationen gewünscht: https://www.export-verpackung.de/allgemein/ippc-standard-ispm-15/