29/01/2025
Ambientebeleuchtung – was ist rechtlich erlaubt?
Das Fahrzeugcockpit bietet für die Nachrüstung mit LEDs eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten. Ob 1:1-Austausch der üblichen Glühlampen durch LEDs oder eine Ambientebeleuchtung im Fahrzeuginneren – die Innenraumbeleuchtung sowie erlaubte Lichtfarben werden in der StVZO nicht explizit aufgeführt.
Für die Außenbeleuchtung gelten zudem folgende Regeln:
➡️ Rück- und Bremslichter müssen rot strahlen, die Scheinwerfer weiß und Blinker gelb, andere Farben sind nicht gestattet
➡️ Unterbodenbeleuchtung ist verboten
➡️ Zusatzscheinwerfer müssen ein Paar bilden, welches symmetrisch und in gleicher Höhe in das Fahrzeug integriert wird
Wir beraten dich gerne, wenn du die Ambientebeleuchtung nachrüsten möchtest!
Dein Team von {UB1]
☎️ +49 7121 9606700