21/07/2014
Seit dem 01. Juni 2014 ist die neue Energiesparverordnung in Kraft!
Was ändert sich für Immobilienbesitzer und Bauherren? Wer seine eigenen vier Wände bewohnt kann sich (zunächst) beruhigt zurücklehnen. Änderungen und Verschärfungen sind stufenweise geplant:
• Verschärfung der Anforderungen an Neubauten ab 01.01.2016
• Die meisten Heizkessel die vor dem 01.01.1985 eingebaut wurden müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden – wurden sie vor 1985 eingebaut, sind sie schon 2015 auszutauschen (hier gibt es einige Ausnahmen)
• Oberste Geschossdecken müssen, wenn sie nicht den Mindestwärmeschutz erfüllen, ab dem 01.01.2016 gedämmt sein
• Der Energieausweis hat nun ein neues „Bandtacho“ mit Energieeffizienzklassen A+ bis H, wie man sie z.B. von Kühlschränken schon kennt
• Verkäufer und Vermieter sind künftig verpflichtet, den Energieausweis an Mieter bzw. Käufer zu übergeben
• In Immobilienanzeigen müssen energetische Kennwerte (Endenergie) angegeben werden. Wenn ein Energieausweis mit Energieeffizienzklasse vorhanden ist, muss diese angegeben werden
• Erweiterung der Aushangpflicht für öffentliche Gebäude
Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gern!