30/07/2026
Mit der Veröffentlichung der VDI-MT 5900 Blatt 2 im Februar 2025 liegt erstmals eine technische Richtlinie vor, die Mindestanforderungen an Qualifikation, Arbeitsweise und Qualitätssicherung von Kfz-Sachverständigen definiert.
Die Richtlinie schafft Orientierung in einem Markt, in dem die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist und in dem die Qualität von Gutachten stark variiert. Für Verbraucher, Gerichte und Anwälte stellt sie damit einen wichtigen fachlichen Maßstab dar, um qualifizierte Gutachten von bloß formal bezeichneten „Gutachtern“ zu unterscheiden.
Gerade im Schadenfall verlassen sich Versicherungen, Anwälte und Gerichte auf die Arbeit des Sachverständigen. Eine mangelhafte Begutachtung kann Verbraucher Ansprüche kosten. Fehlerhafte, unvollständige Schadenbewertungen, führen zu Streit zwischen geschädigten Verbrauchern und Versicherern und unnötigen Beweisaufnahmen im Gerichtsprozess.
Die Richtlinie stärkt damit die Transparenz und schützt Verbraucher vor unqualifizierten Angeboten.
Wir erfüllen diese Richtlinie bereits seit über 30 Jahren und bestätigen dieses mit dem uns ausgestellten geschützten Siegel des VDI!