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Berechnung Zeitbedarf für Brandschutzbeauftragten an HochschulenDie Beispielrechnung für Einsatzzeiten von Brandschutzbe...
25/09/2024

Berechnung Zeitbedarf für Brandschutzbeauftragten an Hochschulen

Die Beispielrechnung für Einsatzzeiten von Brandschutzbeauftragten an Hochschulen lässt sich aus unterschiedlichen Regelungen ableiten, z.B.: VBBD 2007-01 Teil III; VdS 3111; DGUV Information 205-003; DGUV-V2; TRGS 800.

Die Formel ist:

JEZ = BGF x PF x BTG x GBF x AT geteilt durch 1000

JEZ = Jahreseinsatzzeit
BGF = Brandgefährdungsfaktor (nach TRGS 800 für Hochschulen erhöht) = 8
BTG= Betreuungsgruppe (gem. DGUV-V2 für Hochschule Gruppe 2) = 2
GBF = Gebäudefläche (Gesamte Nutzfläche der Gebäude hier 225.900 m2)
AT = Anlagentechnischer Brandschutz (immer mit 1 festgelegt)
PF = Personenfaktor (Personen pro 1.000 m² Gebäudefläche) =1,5
Faktor PF (festgelegte Werte ab 51 Personen = 1,5)

8 x 1,5 x 2 x 225.900 x 1 = 5421,6 h/Jahr ≙ 677,7 Arbeitstage/Jahr ≙ 3,4 Stellen
1000

Risiko-Analyse
BGF Ermittlung nach Risiko Matrix W = 2; S = 4;
Risiko = W x S = 8 = BGF

Wahrscheinlichkeit [W]:
1 - fast ausgeschlossen
2 - sehr unwahrscheinlich
3 - unwahrscheinlich
4 - wahrscheinlich
5 - sehr wahrscheinlich

Die Einschätzung hängt von der Häufigkeit von Bränden in den vergangenen Jahren und vom vorhandenen Anlagentechnische Brandschutz ab. Hier ist, sie Stufe 2 ausgewählt worden, da es bei über hundert Gebäuden in den letzten 5 Jahren nur zwei Brände gegeben hat und es in allen Gebäuden BMAs der Kategorie 1 (Vollschutz) gibt.

Schadensausmaß [S]:
1 - keine erheblichen Verletzungen
2 - leichte Verletzungen
3 - mittelschwere Verletzungen
4 - schwere Verletzungen
5 - katastrophale/tödliche Verletzungen

Die Einschätzung hängt von der Schwere der Verletzungen bei Bränden in den vergangenen Jahren und der maximalen Verletzungsmöglichkeit ab. Hier ist die Stufe 4 gewählt worden, da die maximal mögliche Verletzung der Tod ist, aber es in den letzten 5 Jahren sich keiner verletzt hat. Somit ist im Schnitt das Schadensausmaß geringer.

Risiko
1-5 geringes Risiko
6- 12 erhöhtes Risiko
ab13 hohes Risiko

Begriffe und Erläuterungen

Jahreseinsatzzeit (JEZ)
Ist die Zeit, die für die Grundbetreuung des Betriebs benötigt wird, um die Mindestanforderungen aus Rechtsvorschriften zu erfüllen. Diese Angaben sind als Richtwerte anzusehen und sollten individuell angepasst werden, z.B. bei häufigen Bränden im Betrieb.
Die hier dargelegte Form zur Ermittlung der JEZ, beinhaltet eine Risikobewertung und kann somit auch als Gefährdungsbeurteilung für die Festlegung der benötigten Brandschutzbeauftragten genutzt werden.

Gebäudefläche (GBF)
Die Gebäudefläche setzt sich, aus der Addition aller Stockwerke von umbauten Flächen zusammen.
Formel: Gebäudefläche = Grundfläche x Anzahl der Stockwerke

Brandgefährdungsfaktor (BGF)
Dieser Faktor ist die Brand- und Explosionsgefahr in der Hochschule; sie gehört daher zu den Gefährdungsfaktoren, die in jeder Gefährdungsbeurteilung zu betrachten sind. Die Ermittlung des genauen Brandgefährdungsfaktorsist ein eigenständiges kompliziertes Thema und wird hier nicht weiter behandelt, für Hochschulen ist der Wert von 8 festgelegt, dieser Wert ist im oben aufgeführten Risiko-Analyse ermittelt worden.
Würde man die Werte aus der Tab.2 der VBBD 2007-01 Teil III verwenden, müsste man ca. 17,8 Stellen für Brandschutzbeauftragte haben; dieser hohe Personalaufwand ist nicht nachvollziehbar, da ja auch bei dieser Größe der Hochschule eine entsprechende hohe Anzahl von FASi hätte. Diese in den Arbeiterschutzbegehungen einen Großteil der Aufgaben des BSB schon mit abdecken. Außerdem handelt es sich bei Hochschulbauten in der Regel um Sonderbautatbestände, für die ein Brandschutzkonzept (BSK) vorhanden sein sollte, somit sehr viel durch den baulichen Brandschutz, Bauordnung und Ersteller BSK festgelegt ist.

Betreuungsgruppe (BTG)
Für die Berechnung der Arbeitszeiten in der Grundbetreuung ist es wichtig, die Betreuungsgruppe nach Anlage 2 Nummer 2 der DGUV Vorschrift 2 zuzuordnen. Dabei kommen drei Betreuungsgruppen in Frage, die jeweils unterschiedliche Einsatzzeiten pro Beschäftigten und Jahr haben.
I (hohes Gefährdungspotenzial) = 2,5
II (mittleres Gefährdungspotenzial) =1,5
III (niedriges Gefährdungspotenzial) = 0,5
Maßgeblich für die Zuordnung eines Betriebs zu einer Betreuungsgruppe ist eine vollständige Liste (WZ-Kode-Liste) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), in der für alle Wirtschaftszweige Deutschlands die WZ-Kode mit den jeweiligen Betreuungsgruppen ausgewiesen sind.
Da diese für Hochschulen je nach dem Angebot der jeweiligen Studien und Forschungsbereiche unterschiedlich ist, sollte man eine individuelle prozentuale Mittelwert-Summe bilden.
Beispiel:
Je 50 % an der Hochschule.
WZ-Kode 08.9 Forschung und Entwicklung im Bereich Bergbau Faktor 2,5
WZ-Kode 72.1 Forschung und Entwicklung im Bereich Ingenieurwissenschaften Faktor 1,5
2,5 x 0,5 + 1,5 x 0,5 = 2

Personenfaktor (PF)
Bei der Berechnungsgrundlage ist von durchschnittlich 25 Personen pro 1000 m² auszugehen. Daher wird bei diesem Durchschnitt der Personenfaktor auf 1 gesetzt.
0-5 Pers/1.000m² = PF 0,6
6-10 Pers/1.000m² = PF 0,7
11-15 Pers/1.000m² = PF 0,8
16-20 Pers/1.000m² = PF 0,9
21-30 Pers/1.000m² = PF 1,0
31-35 Pers/1.000m² = PF 1,1
36-40 Pers/1.000m² = PF 1,2
41-45 Pers/1.000m² = PF 1,3
46-50 Pers/1.000m² = PF 1,4
ab 51 Pers/1.000m² = PF 1,5
VBBD 2007-01 Teil III Tab. 3: Personenfaktor

Anlagentechnischer Brandschutz (AT)
Der Anlagentechnischer Brandschutz wird vorerst mit dem Faktor 1 angesetzt.
Da im Brandgefährdungsfaktor der anlagentechnische Brandschutz auf Basis der Brandgefährdungsklassen schon über die Risiko-Analyse einfließt (je weniger AT, des so höher W).

Kommentar
Diese Berechnung des Zeitbedarfs für Brandschutzbeauftragten an Hochschulen spiegelt eine sinnvolle Variante zur Ermittlung des Personalbedarfs wider, die durchaus auch im Öffentlichen Dienst umgesetzt werden können.
Kein Anspruch auf Vollständigkeit und keinerlei Rechtsverbindlichkeit.

Zusammenstellung durch Dipl.-Ing.(FH) Norbert Will
Ingenieurbüro Will
[email protected]
Quellen:
VBBD 2007-01 Teil III
vfdb-Richtlinie 12/09-01
VdS 3111
DGUV Information 205-003
DGUV-V2
DGUV Regel 102-603
TRGS 800
Forum Hochschulentwicklung 1 | 2015 (HIS)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/3474
HIS Hochschulplanung Band 150
ISO 7010 - Baulicher Brandschutz
DIN EN 1050

Falls sie solche Fehler oder Mängel habe beraten wir Sie gerne oder erstell ihnen ein Gutachten
31/07/2024

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