19/08/2026
... Ein Anspruch auf Erlaubnis des Vermieters gem. § 554 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht in der Regel nicht, da Klimaanlagen durch die Norm (noch) nicht privilegiert werden.
Die Initiative der Bundesministerin verspricht eine schnelle Änderung um Hitzeschutzinstallationen zu erlauben, jedoch stehen noch andere Fakten entgegen........
Wenn Mieter eine Klimaanlage einbauen wollen, sehen sie sich mit vielen Problemen konfrontiert. Eine Änderung des Mietrechts könnte das zukünftig erleichtern.