16/05/2017
Sanierungsfahrplan in Baden-Württemberg
Liebe Leser,
knapp ein Viertel der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg werden durch Heizung und Warmwasserbereitung verursacht. Deshalb wurde am 01. Juli 2015 von dem Kabinett in Baden-Württemberg das Erneuerbare-Wärme-Gesetz („EWärmeG“) beschlossen und umgesetzt. Dieses neue Gesetz beinhaltet den sogenannten Sanierungsfahrplan (SFP-VO), der am 28. Juli 2015 beschlossen wurde und rückwirkend zum 01. Juli 2015 in Kraft getreten ist.
Was ist oder beinhaltet der Sanierungsfahrplan?
Der Sanierungsfahrplan ist eine Hilfestellung für Gebäudeeigentümer (Wohn- oder Nichtwohngebäude) und gleichzeitiges Erfüllungsmerkmal des „EWärmeG“. Ziel und Hintergrund des Sanierungsfahrplanes ist es, eine Sanierungsstrategie für einzelne Gebäude individuell zu entwickeln und dem Eigentümer zu vermitteln. Gleichzeitig soll damit auch das energiepolitische Ziel der Bundesregierung unterstützt werden, dass bis 2050 ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht wird.
Der Sanierungsfahrplan kann sowohl für Wohngebäude, als auch Nichtgebäude durchgeführt werden. Die verschiedenen Schwerpunkte werden im nachfolgenden Text näher behandelt.
Wohngebäude:
Hier liegt einer der Schwerpunkte darauf, was es erfordert und langfristig Energieeinsparungen zu ermöglichen. Die Erfordernisse beziehen und berücksichtigen gleichzeitig die individuellen baulichen Gegebenheiten, persönliche Bedingungen des Bauherren und baukulturellen Ausgangsbedingungen. Diese Punkte dienen ebenfalls dazu, zu einer energetischen Gebäudesanierung zu motivieren.
Welche Aspekte beinhaltet der Sanierungsfahrplan?
Der Sanierungsfahrplan beinhaltet mindestens die folgenden Aspekte:
• Einführung in die Energieeffizienz und den Klimaschutz
• Energetische Bewertung des Gebäudes im aktuellen Zustand
• Überblick über Maßnahmenpakete und Zustand nach Sanierung
• die Sanierungsschritte im Detail
• Erklärung des Sanierungsfahrplan
• Bestätigung des Energieberaters über Befähigung
• Anlagen
(Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, www-um.baden-wuerttemberg.de)
Nichtwohngebäude:
Bei Nichtwohngebäuden wird ebenfalls auf die langfristige Energieeinsparung wertgelegt, gleichzeitig kann der Sanierungsfahrplan auch für vollständiges (ersatzweise) Erfüllen von gesetzlichen Vorgaben durch „EWärmeG“ genutzt werden.
Zusätzlich zu den Parametern, die für das Wohngebäude gelten, werden beim Nichtwohngebäude noch folgende Parameter berücksichtigt:
• Lüftung
• Kühlung
• Klimatisierung
• Beleuchtung
(Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, www-um.baden-wuerttemberg.de)
Falls Sie noch mehr Informationen über das Thema des Sanierungsfahrplan erhalten möchten oder sich für die Umsetzung eines Fahrplans interessieren, melden Sie sich bei uns und wir werden Ihnen helfen sämtliche Fragen zu beantworten und stehen Ihnen im Falle eine energetischen Gebäudesanierung unterstützend zur Seite.
Viele Grüße,
das Engesa-IB-Team