Ingenieurbüro Röder

Ingenieurbüro Röder Sie sind Opfer eines unverschuldeten Verkehrsunfalls geworden? Melden Sie sich am besten umgehend bei uns! MWSt. hat und Sie an dem Unfall nicht schuld sind.

Hatten Sie einen Unfall mit Ihrem Fahrzeug durch Fremdverschulden? Wurde Ihr Eigentum - Ihr Fahrzeug - beschädigt?

→ Die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners - ein gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen – muss den Ihnen entstandenen Schaden bezahlen. Ist es sinnvoll, dass dieses Unternehmen selbst die Höhe Ihres Schadens beziffert? Ist es sinnvoll, dass eine Werkstatt – welche Ihnen von

der Versicherung genannt wurde und von den Aufträgen der Versicherung profitiert – Ihren Schaden beziffert? Ist es sinnvoll, wenn eng mit den Versicherungen zusammenarbeitende Sachverständigenbüros – deren Umsatzvolumen größtenteils durch Versicherungsaufträge erzielt wird – Ihren Schaden beziffern? Ist es sinnvoll, wenn der Sachverständige für Ihr Fahrzeug direkt von der Versicherung kommt oder ehemals dort beschäftigt war, Ihren Schaden beziffert??

→ Wir sind ausschließlich für Sie, den Geschädigten tätig! Die Kosten hierfür muss die gegnerische Versicherung tragen! Wir übernehmen prinzipiell keine Aufträge durch Versicherungen! Wir sind somit an keine Weisung von Seiten der eintrittspflichtigen Versicherung gebunden, da kein vorhandenes Auftragsvolumen aus dieser Richtung gepflegt werden muss. Weitere Infos:

Bitte beachten Sie, dass Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl haben, sofern Ihr Fahrzeug einen Schaden über 740 Euro inkl. Die Sachverständigenkosten für Ihr Gutachten muss die gegnerische Versicherung tragen. Die Versicherung darf Ihnen keine Werkstatt vorschreiben. Sie können Ihren Schaden auch auf Basis des erstellten Gutachtens abrechnen, allerdings darf die Versicherung den MWSt.-Betrag aus der Schadenkalkulation einbehalten. Bitte beachten Sie, dass bei Abrechnung auf Gutachten-Basis es auch entscheidend ist, wie weit die kalkulierten Reparaturkosten vom Fahrzeug-Wiederbeschaffungswert entfernt sind. Die Versicherung kann einen sog. Fahrzeug-Restwert einfordern. Ist es kostengünstiger als die Netto-Reparaturkosten, wird die Versicherung vom Wiederbeschaffungswert den Restwert (Wert des Fahrzeuges nach Schadenseintritt) abziehen und Ihnen die Differenz ausbezahlen. Den erzielten Restwert erhalten Sie vom Käufer des beschädigten Fahrzeuges. Möchten Sie das Fahrzeug nicht veräußern, erhalten sie lediglich die beschriebene Differenz. Aktuell sind vom Bundesgerichtshof einige Urteile ergangen, die für den Geschädigten recht positiv ausgefallen sind. So ist interessant, dass der Fahrzeug-Restwert durch den Sachverständigen vom regionalen Markt erfragt bzw. eingeholt wird. Unsere Gutachten werden ohne Ausnahme regionale Restwerte beinhalten, welche in der Regel niedriger ausfallen als überregionale Restwerte von speziellen Autobörsen im Internet. Bitte beachten Sie, dass einige Sachverständigenbüros aus den bereits beschriebenen Gründen den Restwert –versicherungsfreundlich, unter Missachtung gängiger Rechtsprechung- eben nicht regional einholen. Ein weiteres Urteil des Bundesgerichtshofs hat sich mit den Verrechnungssätzen bei Abrechnung auf Gutachten-Basis beschäftigt und geht davon aus, dass markengebundene Stundensätze eingetragen werden dürfen und danach in der Regel auch abgerechnet werden darf. Bitte beachten Sie, dass einige Versicherungen durch schnelles Handeln die Geschädigten davon abhalten wollen, Ihr Recht wahrzunehmen, einen neutralen Gutachter einzuschalten. Bitte bestehen Sie auf ihre freie Sachverständigenwahl und schützen Sie so Ihr Eigentum und Ihre Interessen. Bitte beachten Sie außerdem, dass diverse Versicherungsgesellschaften ein Schadensmanagement geschaffen haben, um durch Beschneiden Ihrer Rechte die Kosten für sich selbst zu minimieren.

27/09/2021
27/09/2018

!!!! Neuste Idee der Versicherungen - in diesem Fall die Allianz - im Rahmen des nun allseits bekannten Schadenmanagementes zu Lasten der Geschädigten: Kürzung der Vorgabezeiten bei diversen Bauteilen von seit Jahren anerkannten Lackierersystemen. Kann natürlich so nicht akzeptiert werden. Eine zeitliche Ausdehnung von Vorgabezeiten für ein Bauteil kennt diese Versicherung natürlich nicht. Wenn das Schule macht, werden wir alle Lackierpositionen einer Prüfung unterziehen und guten Gewissens eigenständig praxisgerechte Zeiten in den Gutachten der Haftpflichtschäden eintragen bzw. veranschlagen !!!! Wir sind im Schadensfall - einem unverschuldeten Unfall - zu 100 Prozent für Sie da. Ihr Ingenieur- und Sachverständigenbüro RÖDER

Lesenswertes Interview mit Prof. Albers vom KIT zum Thema Elektromobilität und alternativen Kraftstoffen sowie kritische...
24/08/2017

Lesenswertes Interview mit Prof. Albers vom KIT zum Thema Elektromobilität und alternativen Kraftstoffen sowie kritischer Meinung zur fragwürdigen Behandlung dieser Themen durch Politik & Medien.

Prof. Albert Albers (KIT) kritisiert Politiker wegen ihres Verhaltens im Diesel-Skandal. Die positive Bewertung des Elektro-Autos sei falsch.

So sieht die heutige Maßnahme der Stadt zur "Verkehrssicherheit" aus (Vogesenbrücke stadteinwärts).Ob sich dabei schlimm...
04/03/2017

So sieht die heutige Maßnahme der Stadt zur "Verkehrssicherheit" aus (Vogesenbrücke stadteinwärts).
Ob sich dabei schlimmstenfalls jemand durch einen Sturz über die quer verlegte Leitung verletzt, oder bestenfalls nur die Aufstellung und somit evtl. die Messergebnisse verändert, scheint den Verantwortlichen wohl egal zu sein...

Interessantes Video, welches den Verbrennungsvorgang eines Motors in Zeitlupen-Aufnahme zeigt:
22/02/2017

Interessantes Video, welches den Verbrennungsvorgang eines Motors in Zeitlupen-Aufnahme zeigt:

See Through Glass Head on Briggs and Stratton Internal Combustion Engine in Slow Motion and 4K Slow Motion. you can see just how and engine really works and ...

Ideales Winterauto ;-)
09/12/2016

Ideales Winterauto ;-)

Autofahrer aufgepasst, Karlsruhe testet seit einigen Tagen ein neues mobiles Blitzer-System in Form eines grauen Anhänge...
05/07/2016

Autofahrer aufgepasst, Karlsruhe testet seit einigen Tagen ein neues mobiles Blitzer-System in Form eines grauen Anhängers an verschiedenen Standorten.

Als großer Fan des Cooper Works ist das natürlich keine gute Nachricht.
27/05/2016

Als großer Fan des Cooper Works ist das natürlich keine gute Nachricht.

Sportfahrer und Mini-Hardcore-Fans, ihr müsst jetzt ganz stark sein! Der neue Mini John Cooper Works ist aus sportlicher Sicht falsch abgebogen und so geworden, wie es sich kein Sportfahrer wünscht.

24/05/2016
Und wieder ein Paradebeispiel für die Auffassung von "gerechter" Schadensregulierung mancher Versicherer - daher beim un...
12/04/2016

Und wieder ein Paradebeispiel für die Auffassung von "gerechter" Schadensregulierung mancher Versicherer - daher beim unverschuldeten Unfall unbedingt einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen einschalten.

„Versicherungen kommen für alles auf. Außer für Schäden, die entstehen.“ Lydia R. aus Pattensen weiß, wie wahr das Sprichwort ist.

01/04/2016

+++ VERKAUFSVERBOT FÜR FAHRZEUGE MIT VERBRENNUNGSMOTOREN AB 2036 +++

Es kam wie es kommen musste und der Gesetzesentwurf zum bundesweiten Verkaufsverbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren hat am gestrigen Tag in einer Sondersitzung den Bundesrat passiert.

Damit setzt die Bundesregierung die Richtlinie 2014/94/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014L0094) schneller als gedacht um.

Dieser Vorstoß der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität überraschte alle anderen EU-Staaten, insbesondere Norwegen, die jedoch bereits eine Einführung des Verkaufsverbotes von Fahrzeuges mit Verbrennungsmotoren bereits 11 Jahre vorher, also ab 2025 planen (http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/03/24/norwegen-plant-verbot-fuer-diesel-und-benzinmotoren/).

Damit ist Deutschland das erste Land in der EU welches auf Antrag der Grünen (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/gruene-wollen-autos-mit-verbrennungsmotor-ab-2036-verbieten-a-1071108.html) die Umsetzung der obigen EU Richtlinie 2014/94/EU in national geltendes Recht per Gesetz umgesetzt hat.

In der Übergangszeit soll der Erwerb von Elektrofahrzeugen mit Prämien bis zu 15.000,00 Euro, je nach Höhe des Kaufpreises des Elektrofahrzeuges, gefördert werden. Als Beispiel wird der Twizy im Bild mit 5000,00 Euro gefördert, wodurch der Kaufpreis dann für den Käufer auf ca. 5000,00 Euro fällt.

Ferner ist eine Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen bis zu 10 Jahre nach der Erstzulassung im Gesetz vorgesehen.

Auch soll es für Altfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ab 2020 eine Abwrackprämie von 5000,00 Euro über den Zeitwert geben, um so die Umstellung auf Elektrofahrzeuge schnellstmöglich zu gewährleisten.

Entsprechend des verabschiedeten Gesetzes sind sämtliche Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, also Autos und Motorräder, vom Verkaufsverbot ab 2036 betroffen. Ausnahmen gelten lediglich fürs Militär, für die Polizei, für den Zoll und für weitere hoheitliche Fahrzeuge.

Das Ende der Mobilität mit Verbrennungsmotoren ist daher ab dem heutigen Tage eingeläutet und selbst als Befürworter der Elektromobilität weiß ich gerade nicht was ich davon halten soll. Das sowas kommen wird habe ich schon immer hier gedacht und euch hier ja auch darüber informiert.

Meine Hoffnung war nur, dass ich das als V8-Freund mit meinen fast 48 Jahren nicht mehr erleben muss.

WIE SEHT IHR DAS GANZE ???

Der Beitrag kann sehr gerne von euch geteilt werden, damit es möglichste schenll alle erfahren !!!

Euch damit einen schönen Tag

der TSA

Haben wir begutachtet, Taxi mit Sidepipes, warum nicht
02/03/2016

Haben wir begutachtet, Taxi mit Sidepipes, warum nicht

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KübelkopfStr. 13
Karlsruhe
76189

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