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Schleppender Rollout - Die aktuellen Monitoringdaten der Bundesnetzagentur, basierend auf Selbstauskünften der deutschen...
02/11/2026

Schleppender Rollout - Die aktuellen Monitoringdaten der Bundesnetzagentur, basierend auf Selbstauskünften der deutschen Verteilnetzbetreiber, belegen einen gravierenden Rückstand: Trotz gesetzlicher Beschleunigungsoffensive liegt die Ausstattungsquote mit intelligenten Messsystemen im Niederspannungsnetz bundesweit weiterhin im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Deutschland hinkt im europäischen Vergleich dramatisch hinterher, weil überregulierte Zertifizierungsverfahren des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, extreme Sicherheitsanforderungen und eine stark zersplitterte Betreiberlandschaft den flächendeckenden Rollout über Jahre hinweg massiv ausbremsten.

Die Konsequenzen dieses Defizits sind energiewirtschaftlich verheerend: Ohne digitale Messtechnik im Zählerschrank bleiben marktrelevante dynamische Stromtarife für die breite Masse unzugänglich, während teure Netzeingriffe und Redispatch-Kosten infolge fehlender lokaler Netztransparenz weiter eskalieren.

Für TGA-Fachplaner behindert das schleppende Tempo die netzdienliche Integration steuerbarer Verbraucher wie Wärmepumpen und privater Wallboxen nach Paragraph 14a EnWG empfindlich, wodurch moderne automatisierte Energiemanagementsysteme ihr volles wirtschaftliches sowie ökologisches Potenzial zur dezentralen Lastverschiebung im vernetzten Quartier bis heute noch nicht wirksam ausschöpfen können.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NetzzugangMesswesen/Mess-undZaehlwesen/iMSys/start.html

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Pellets for Future? - Das Verbundprojekt FuturePelletSpec 2 erforscht die gezielte Nutzbarmachung alternativer Biomassen...
02/11/2026

Pellets for Future? - Das Verbundprojekt FuturePelletSpec 2 erforscht die gezielte Nutzbarmachung alternativer Biomassen wie Waldrestholz, Rinde, Laubholz und agrarischer Reststoffe für genormte Pellets, da reine Sägespäne aus Nadelholz am Markt zunehmend knapper und teurer werden. Ziel ist die fundierte Weiterentwicklung bestehender Qualitätsnormen nach ISO 17225-2, um die künftige Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit moderner Pelletfeuerungen langfristig zu garantieren.

Das Vorhaben ist energiewirtschaftlich bedeutsam, weil es ungenutzte regionale Potenziale erschließt und Rohstoffkonkurrenzen wirksam abfedert. Dennoch könnte der Vorstoß unzureichend sein: Alternative Sortimente weisen ungünstigere chemische Eigenschaften auf, die Aschegehalt, Verschlackungsneigung und Korrosionsrisiken im Feuerraum massiv erhöhen. Dies überfordert sensible Bestandsbrenner und führt zu häufigen Betriebsausfällen. Zudem droht die Überschreitung der strengen Staub- und Stickoxidgrenzwerte nach erster BImSchV.

Für TGA-Fachplaner greift eine isolierte Brennstoffspezifikation daher zu kurz: Ohne weiterentwickelte Verbrennungstechniken, automatisierte Abreinigung sowie zwingend integrierte elektrostatische Partikelfilter lässt sich ein störungsfreier, emissionsarmer Heizbetrieb mit Alternativbrennstoffen kaum gewährleisten.

Staubemissionen können auch bei Verwendung von Pellets der höchsten Qualitätsklasse in Pelletöfen stark variieren. Im Projekt „FuturePelletSpec 2“ wurde untersucht, wie sich Emissionen verringern lassen. ...

Was der Gebäudetyp E für Planer bedeutet - Der neue Regierungsentwurf des Bundesjustizministeriums zum sogenannten Gebäu...
02/11/2026

Was der Gebäudetyp E für Planer bedeutet - Der neue Regierungsentwurf des Bundesjustizministeriums zum sogenannten Gebäudetyp E soll das Bauen spürbar verbilligen und beschleunigen, indem das Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch gezielt reformiert wird. Künftig dürfen sachkundige Vertragspartner im professionellen B2B-Bereich rechtssicher von teuren Komfort- und Ausstattungsstandards abweichen, ohne dass planende Ingenieure, Architekten und bauausführende Betriebe automatische Mängelhaftungen befürchten müssen.

Die politisch versprochene Baukostensenkung um zehn bis fünfzehn Prozent bewerten führende Ökonomen und Verbände jedoch als weitgehend unrealistisch, da Baulandpreise, Bauzinsen und Materialkosten das Kostenniveau dominieren, während elementare Sicherheits-, Brandschutz- sowie Statikvorgaben unangetastet bleiben.

Für TGA-Fachplaner bringt das Gesetz zweischneidige Konsequenzen: Es schafft willkommene Beinfreiheit für reduzierte Technikkonzepte sowie modulare Bauweisen, erhöht aber die vertragliche Beratungspflicht massiv. Jeder Verzicht auf anerkannte Regeln der Technik muss detailliert aufgeklärt, begründet und haftungssicher dokumentiert werden, damit einfache Standards nicht in unkalkulierbare Haftungsfallen und langwierige Gerichtsprozesse über die vertragliche Gebrauchstauglichkeit künftiger Wohngebäude münden.

Durch ein geändertes Baurecht soll schneller und kostengünstiger gebaut werden können. SPD-Justizministerin Hubig legte dazu nun einen Entwurf vor, die CDU ist skeptisch.

Legionellenprävention bei Niedrigtemperaturen - Das abgeschlossene DVGW-Forschungsprojekt ULTRA-F beweist, dass die Trin...
30/10/2026

Legionellenprävention bei Niedrigtemperaturen - Das abgeschlossene DVGW-Forschungsprojekt ULTRA-F beweist, dass die Trinkwasserhygiene in Gebäudenetzen auch bei abgesenkten Warmwassertemperaturen dauerhaft gewährleistet werden kann, wenn Ultrafiltrationstechnologie mit gezielter Durchströmung kombiniert wird. Bislang forderten anerkannte Regeln der Technik eine Mindestwarmwassertemperatur von sechzig Grad Celsius am Speicherausgang, um das Wachstum gefährlicher Legionellen und Pseudomonaden zuverlässig zu unterbinden, was jedoch die Effizienz von Wärmepumpen und Nahwärmenetzen empfindlich schmälert. Die Praxistests und Laboranalysen des Konsortiums zeigen, dass dezentrale oder zentrale Ultrafiltrationsmembranen Keime mechanisch vollständig zurückhalten und somit einen sicheren Betrieb bei deutlich reduzierten Systemtemperaturen ermöglichen.

Für TGA-Fachplaner eröffnet dieser Nachweis wegweisende Spielräume bei der Dekarbonisierung der Warmwasserbereitung im Bestand: Durch den Wegfall permanenter thermischer Desinfektion sinken Verteilverluste drastisch, während Wärmepumpenanlagen im optimalen thermodynamischen Betriebsbereich arbeiten, sofern Spülpläne, Druckverlustberechnungen und Filterintegrität strikt in die Ausführungsplanung integriert werden.

https://www.dvgw-regelwerk.de/technische-regel/dvgw-w-201738/82dfab

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Heizungsförderung sinkt bis 2030 - Seit 21. Juli 2026 gelten neu gefasste BEG-Richtlinien - rückwirkend. Bereits bewilli...
30/10/2026

Heizungsförderung sinkt bis 2030 - Seit 21. Juli 2026 gelten neu gefasste BEG-Richtlinien - rückwirkend. Bereits bewilligte Anträge behalten ihre Konditionen. Bei der Heizungsförderung bleibt die Grundförderung bei 30 Prozent, der Effizienzbonus für Wärmepumpen entfällt aber. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 16 Prozent und ab 1. Februar 2027 jedes halbe Jahr um vier Punkte, bis er im August 2028 ganz wegfällt. Die förderfähigen Höchstkosten für die erste Wohneinheit fallen von 30.000 auf 28.000 Euro und schrumpfen schrittweise bis 2030 auf 22.000 Euro. Der Einkommensbonus hat jetzt drei Stufen (40, 30 und 10 Prozent) und einen Familienzuschlag.

Ab 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent. Ausgeglichen wird das nur für Geräte aus EU-Fertigung. Den iSFP-Bonus gibt es künftig erst ab 30.000 Euro Investition, und die Tilgungszuschüsse für Effizienzhäuser sinken um zehn Punkte.

Für TGA-Planer bedeutet das konkret: Bauherren früh zu den Antragsfristen beraten, Maßnahmen bündeln und bei der Gerätewahl auch die Herkunft auf die Förderung prüfen.

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Strikte Vorgaben statt Übergangsfristen - Mit dem Inkrafttreten der nächsten Stufe des Gebäudemodernisierungsgesetzes (G...
30/10/2026

Strikte Vorgaben statt Übergangsfristen - Mit dem Inkrafttreten der nächsten Stufe des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) zum 1. Januar 2027 verschärfen sich die rechtlichen und energetischen Rahmenbedingungen für Sanierungsvorhaben im Gebäudebestand grundlegend. Nach dem Auslaufen bisheriger Übergangsregelungen wird der verpflichtende Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Austausch alter Wärmeerzeuger bundesweit flächendeckend scharfgestellt, unabhängig vom Vorliegen einer finalen kommunalen Wärmeplanung. Zugleich greifen verpflichtende Anforderungen an die Sanierung der obersten Geschossdecken, den hydraulischen Abgleich sowie die Dämmung ungedämmter Rohrleitungsnetze im Zuge wesentlicher baulicher Änderungen.

Für TGA-Fachplaner beendet das Gesetz die Phase der Ausweichszenarien: Reine Kesseltausche ohne ganzheitliche hydraulische und bautechnische Gesamtkonzepte sind fortan rechtlich unzulässig. Ingenieure müssen Sanierungsfahrpläne konsequent an robusten Niedertemperatursystemen, hybridfähigen Schnittstellen und messbaren Primärenergieeinsparungen ausrichten, um Eigentümern dauerhafte Rechtskonformität, Fördermittelzugang und Schutz vor eskalierenden CO₂-Abgaben im Gebäudebestand zu garantieren.

Ab 2027 Sanieren im Bestand: Die U-Werte der Anlage 7 bleiben, die Gesamtbilanz nach § 38 GModG steigt auf 150, ab 2030 auf 160 Prozent. Das müssen Sie wissen.

Umstellung auf Propan - Das fortschreitende Quotenregime der F-Gase-Verordnung zwingt TGA-Fachplaner zu einem grundlegen...
30/10/2026

Umstellung auf Propan - Das fortschreitende Quotenregime der F-Gase-Verordnung zwingt TGA-Fachplaner zu einem grundlegenden Technologiewechsel bei Kaltwassersätzen und Klimakälteanlagen im industriellen Maßstab. Die Entflammbarkeitseinstufung A3 erfordert strikte Sicherheitszonen nach DIN EN 378 sowie gesonderte Entlüftungs- und Gaswarnkonzepte, die bereits in den frühen Entwurfsphasen mit Prüfbehörden abgestimmt werden müssen.

Für Planer entfällt damit die Möglichkeit, Kälteerzeuger ohne bauliche Sondermaßnahmen in standardmäßigen Kellertechnikräumen zu platzieren. Stattdessen etablieren sich modulare Außenaufstellungen auf Dachflächen mit definierten Explosionsschutzbereichen und speziellen Sicherheitsventilen. Die Auslegung bedingt modifizierte Rohrdimensionierungen und den Einsatz diffusionsdichter Dämmmaterialien, um Leckagerisiken zuverlässig zu minimieren.

Planer stehen vor der Aufgabe, brandschutztechnische Restriktionen, Schallschutzauflagen und maximale Füllmengenbegrenzungen frühzeitig im integralen Entwurf zusammenzuführen, um teure Nachrüstungen während der Bauausführung auszuschließen.

Kaltwassersätze, Monoblock- und Split-Wärmepumpen: Was ab Januar gilt und was im Bestand weiterläuft.

Quartier- statt Einzelversorgung - Heutzutage ist es üblich, dass die Wärmewende im Bestand als Summe einzelner Sanierun...
29/10/2026

Quartier- statt Einzelversorgung - Heutzutage ist es üblich, dass die Wärmewende im Bestand als Summe einzelner Sanierungs- und Heizungsprojekte organisiert wird. Hülle, Wärmeversorgung, Klimaanpassung, Regenwasser und Gesundheit werden meist getrennt geplant und gefördert, Synergien bleiben ungenutzt.

Das kritisiert Michael Viernickel, der Mitgründer der Geo-En GmbH. Er schlägt stattdessen das Quartier beziehungsweise schrittweise ausgebaute „Energiezellen“ als Planungs- und Investitionseinheit vor. Umweltwärme aus Dächern, Fassaden, Luft, Abwärme und Kälteprozessen wird über ein Niedertemperaturnetz verteilt, saisonal im Aquifer gespeichert und im Winter über dezentrale Wärmepumpen genutzt. Horizontalfilter-Zirkulationsbrunnen verbinden Untergrund und Oberfläche; dieselbe Infrastruktur dient sommerlichem Wärmeschutz, Regenrückhalt und Grundwasserneubildung. Langlebige Netze, Speicher und Brunnen sollen gefördert werden, während Erzeuger austauschbar bleiben. Hülle und Versorgung sollen gemeinsam über Lebenszyklus-CO₂, Lebenszykluskosten und Warmmiete bewertet werden.

Für TGA-Planer würde der Ansatz bedeuten, Schnittstellen zu Netz, Speicher und Wasserwirtschaft früh zu definieren und Gebäude nicht isoliert zu dimensionieren.

Die Wärmewende im Gebäudebestand wird bisher überwiegend als Summe einzelner Sanierungs- und Heizungsprojekte behandelt. Dieser Ansatz bindet erhebliche öffentliche und private Mittel, erzielt jedoch häufig nur begrenzte Synergien: Gebäudehülle, Wärmeversorgung, Klimaanpassung, Gewässer-...

Neue Qualifikationsregeln für Trinkwasserhygiene - Die Richtlinie VDI-MT 6023 Blatt 4 regelt, wie Personen für Trinkwass...
29/10/2026

Neue Qualifikationsregeln für Trinkwasserhygiene - Die Richtlinie VDI-MT 6023 Blatt 4 regelt, wie Personen für Trinkwasserhygiene qualifiziert werden: Schulung, Kategorien, Prüfung und VDI-Zertifikat. Laut dem Beitrag der Deutschen Umweltakademie erscheint der Weißdruck am 1. November 2026; bis dahin gilt die Ausgabe von 2022. Der Entwurf vom Oktober 2025, zu dem bis 31. Januar 2026 Einsprüche möglich waren, behält die Kategorien A (Planung, Errichtung, Überwachung, Prüfung), B (ausführendes Personal) und FM (Betreiber, Verwaltung, Probenahme) bei und ergänzt eine Einstiegskategorie C für Nutzer.

Neu sind ein Rahmenlehrplan, ein Einweisungsprotokoll zum bestimmungsgemäßen Betrieb und eine Positivliste geeigneter Berufsabschlüsse für A und B. Übergangsregeln für bestehende Zertifikate sind noch offen. Parallel liegt seit August 2026 ein Entwurf zu Blatt 2 über die hygienisch-technische Bewertung vor. Planer sollten das Ausstellungsdatum ihres A-Zertifikats prüfen, da der VDI eine Auffrischung alle fünf Jahre empfiehlt. Als anerkannte Regel der Technik bleibt VDI 6023 haftungsrelevant.

https://www.deutsche-umweltakademie.de/neuausgabe-vdi-mt-6023-blatt-42026-11/

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Bürokratieabbau oder Mogelpackung? -  Der am 26. Oktober vorgelegte Regierungsentwurf des Bundesjustizministeriums zum G...
29/10/2026

Bürokratieabbau oder Mogelpackung? - Der am 26. Oktober vorgelegte Regierungsentwurf des Bundesjustizministeriums zum Gebäudetyp E stößt in der Bau- und Immobilienwirtschaft auf ein geteiltes Echo.

- Während Architektenkammern und Wohnungskonzerne die rechtliche Klarstellung im Werkvertragsrecht begrüßen, um endlich ohne Haftungsrisiko von teuren Komfortnormen abweichen zu können,

- bezweifeln Ökonomen und TGA-Fachverbände die versprochene Baukostensenkung von zehn bis fünfzehn Prozent. Ein solcher Einspareffekt ließe sich allenfalls bei radikalem Verzicht auf Ausstattungsstandards erzielen, was jedoch erhebliche Risiken für Raumluftqualität, Bausubstanz und Energieeffizienz birgt. Zudem treiben Grundstückspreise, Finanzierungszinsen und kommunale Auflagen die Gesamtkosten weitaus stärker als bloße DIN-Normen.

Für Fachplaner bleibt das Gesetz ein zweischneidiges Schwert: Es ermöglicht schlankere Planungskonzepte im professionellen B2B-Bereich, erfordert aber zugleich penibelste rechtssichere Beratung und Dokumentation gegenüber Bauherren, um spätere juristische Gewährleistungsstreitigkeiten über sogenannte „einfache Standards“ von vornherein auszuschließen.

Durch ein geändertes Baurecht soll schneller und kostengünstiger gebaut werden können. SPD-Justizministerin Hubig legte dazu nun einen Entwurf vor, die CDU ist skeptisch.

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