05/03/2026
Heutzutage ist es keine Seltenheit dass, wenn man krank ist oder nicht mehr fähig ist alleine zu leben, man sein Eigentum oft nicht halten kann, und man gezwungen wird es zu verkaufen.
Sie sind vom Gericht als für eine Person bestellt oder betreuen eine Person der Familie, dann verlangt das Betreuungsgericht vor Verkauf immer ein .
Warten Sie den Prozess nicht erst ab sondern informieren Sie sich rechtzeitig.
Mit einem Verkehrswertgutachten unterstütze ich Sie gerne. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
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̈ndigenbüro
Zertifizierte Sachverständige für die Bewertung von bebauten & unbebauten Grundstücken nach DIN EN ISO/IEC 17024Ingenieurin für Baubetrieb und Baumanagement