04/02/2018
Hier ein Beitrag was uns 2018 als Autofahrer erwartet mit Zitaten aus der Krafthand
Preisexplosion beim Kältemittel R134
Von acht auf 35 Euro pro Kilo: Beim Kältemittel R134a kommt es zu einer regelrechten Preisexplosion. Hintergrund ist die EG-Verordnung 517/2014, auf deren Grundlage immer mehr Hersteller weniger von diesem Kältemittel produzieren. Das entspreche einer Preissteigerung von mehr als 400 Prozent!
Die Folge ist eine drastische Mengenreduzierung von 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das sei aber nur ein Grund für den extremen Preisanstieg für R134a. Das größere Problem sei, dass die wichtigsten Hersteller fluorierter Treibhausgase keine Zukunft für diese Produkte im europäischen Binnenmarkt sehen und somit ihre Produktionskapazitäten auf Kältemittel verlagern, die nicht so Treibhaus schädigend sind und somit nicht der Mengenreduktion unterliegen. Dies führe zu einer noch größeren Verknappung des Kältemittels R134a, da die Hersteller ihre Kontingente umweltschädigender Gase nicht weiterverkaufen dürfen. „Die Gashändler erwarten zum Ende der Klimasaison 2018 weitere Preissteigerungen beim R134a auf bis zu 60 Euro pro Kilo“, sagen die Experte: „Da die Kältemittelindustrie durch langfristige Verträge an die Herstellerindustrie gebunden ist und der Aftermarket erst an zweiter Stelle kommt.“ Es sei durchaus realistisch, dass zum Ende der Klimasaison kein Kältemittel R134a zur Verfügung steht, sollte der Sommer 2018 sehr heiß werden.
Umrüstung von R134a auf R1234yf
Doch wie kann dem Autofahrer geholfen werden, wenn kein Kältemittel zur Verfügung steht? Hier könnte das Thema Umrüstung der Klimaanlage auf R1234yf in Zukunft eine Alternative sein. Leider gibt es nach Expertenansicht dabei einen Haken: Mit der EG-Richtlinie 2006/40/EG sind die Automobilhersteller verpflichtet, anzugeben, welches Kältemittel sie in ihre Fahrzeuge einfüllen.
Wird ein anderes Kältemittel als R134a in die Klimaanlage eingefüllt, erlischt die Typgenehmigung des Kraftfahrzeugs. Hier wäre also der Gesetzgeber gefordert, um über das Kraftfahrbundesamt Ausnahmegenehmigungen zu erwirken. Ansonsten droht das Reparaturgeschäft in eine Grauzone abzudriften.