01/09/2020
Selbst wenn weit und breit kein anderer Verkehrsteilnehmer in Sicht ist, musst du blinken. Das gilt überall und zu jeder Tageszeit – auch mitten in der Nacht auf einer verlassenen Autobahn oder im 100-Seelen-Dorf. Wenn du nicht blinken solltest, weil eigentlich kein anderer Verkehrsteilnehmer in Sicht ist, ist ein Bußgeld von mindestens 10 Euro fällig. Ein höheres Bußgeld und weitere rechtliche Folgen drohen, wenn zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder ein Unfall geschieht.
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