10/06/2024
🌞🔋 Ü20-PV-Anlage: Was tun, wenn die Einspeisevergütung endet? 🤔
Wer eine Photovoltaik-Anlage nach dem EEG betreibt, erhält 20 Jahre lang eine Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz. 🌐🔌 Und danach? 🤷♂️
Immer mehr Hausbesitzer, die sich während des ersten Photovoltaik-Booms Anfang der 2000er-Jahre für eine eigene Solaranlage entschieden haben, betreiben nun bald eine Ü20-PV-Anlage. 🏠☀️
Viele dieser Anlagen erzeugen trotz ihres Alters noch zuverlässig Strom. ⚡ Doch wie kann es weitergehen, wenn der Förderzeitraum endet? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt zwei verschiedene Möglichkeiten auf: 💡
1️⃣ Die einfachste Variante: Weiter einspeisen 🌐
Die meisten PV-Anlagen, die bis zum Jahr 2008 in Betrieb gegangen sind, speisen den erzeugten Strom komplett ins Stromnetz ein. Bleibt die Anlage unverändert, ist im EEG 2023 geregelt, dass der Solarstrom auch nach Ende des Förderzeitraums weiterhin ins Netz eingespeist werden darf. 🌞🔌
Die neue, zumeist geringere Vergütung ist abhängig vom Verkaufserlös an der deutschen Strombörse im Jahresverlauf, dem „Jahresmarktwert Solar“ (JW Solar). 🏷️📉 Diese Vergütung beträgt 2024: 1,808 Ct/kWh und ist bis 2032 limitiert auf 10 Ct/kWh. 📅💰
2️⃣ Mehr Solarstrom selbst nutzen 🏡
Alternativ können Betreiber ihre Photovoltaik-Anlage auf Eigenversorgung umstellen und nur noch den überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen. 🔄🔋 Damit der Solarstrom künftig vorrangig selbst verbraucht werden kann, muss der elektrische Anschluss der Photovoltaik-Anlage im Zählerschrank von einer Fachkraft angepasst werden. 🛠️⚡
💡🌞 So bleibt deine PV-Anlage auch nach 20 Jahren eine gute Investition! 💶✨