LPG Landesweite Planungsgesellschaft

LPG Landesweite Planungsgesellschaft Stadt- und Regionalplanung, Raum- und Umweltplanung sowie Verkehrsplanung

Die LPG bietet in sämtlichen Bereichen der Stadt- und Regionalplanung, Raum- und Umweltplanung sowie in der Verkehrsplanung Planungs- und Beratungsleistungen an. Schwerpunkt unserer Arbeit sind informelle Planungen in den Themenbereichen Stadtentwicklung und Stadtumbau, Wohnungswirtschaft und interkommunale Kooperationen. Auch die verbindliche und vorbereitende Bauleitplanung gehört zum festen Lei

stungsspektrum der LPG. Weitere Säulen unserer Arbeit sind die Durchführung von Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen, die Moderation von Tagungen und Veranstaltungen und die wissenschaftliche Begleitung von Arbeitsprozessen.

Am 24. Februar 2025 hat der Tübinger Gemeinderat auf Grundlage der von unserem Büro erstellten vertiefenden Untersuchung...
26/02/2025

Am 24. Februar 2025 hat der Tübinger Gemeinderat auf Grundlage der von unserem Büro erstellten vertiefenden Untersuchung das Soziale Erhaltungsgebiet "Südstadt" gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB festgesetzt. Die Unterlagen sind im Ratsinformationssystem der Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/gemeinderat/vo0050.php?__kvonr=18178 einsehbar.

Der Leipziger Stadtrat hat im Ergebnis unserer Detailuntersuchungen ein 9. soziales Erhaltungsgebiet gemäß § 172 Absatz ...
17/02/2025

Der Leipziger Stadtrat hat im Ergebnis unserer Detailuntersuchungen ein 9. soziales Erhaltungsgebiet gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB für Leipzig beschlossen. Nun ist auch das Quartier Schönefeld/Abtnaundorf als ein soziales Erhaltungsgebiet festgesetzt.

Leipzig. Subjektiv. Selektiv.

Volles Haus und gute Stimmung bei der Informationsveranstaltung im großen Saal des Wolfgang-Capito-Hauses der Evangelisc...
17/02/2025

Volles Haus und gute Stimmung bei der Informationsveranstaltung im großen Saal des Wolfgang-Capito-Hauses der Evangelischen Chistuskirchengemeinde in der Mainzer Gartenfeldstraße 13-15: Gemeinsam mit den Vertreter:innen der Stastverwaltung haben wir am 11. Februar 2025 über die Durchführung der vertiefenden Untersuchungen zur Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen für die Einführung des sozialen Erhaltungsrechts gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB für die Mainzer Gebiete "Altstadt-Süd" und "Altstadt-Nord/Neustadt" und die damit verbundene Haushaltsbefragung informiert.

13/02/2025

Ausführlicher Bereicht zur vertiefende Untersuchung der Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen des sozialen Erhaltungsrechts gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB für zwei Gebiete in der Mainzer Innenstadt.

Ein guter Bericht mit einer klaren Einordenung der Debatte zu den Genehmigungskriterien in sozialen Erhaltungsgebieten v...
13/02/2025

Ein guter Bericht mit einer klaren Einordenung der Debatte zu den Genehmigungskriterien in sozialen Erhaltungsgebieten von Berlin.

Milieuschutzgebiete sollen Mieter vor Verdrängung schützen. Deshalb sind Modernisierungen eingeschränkt. In Berlin wird darüber gestritten, ob dadurch etwa zeitgemäße Dämmung oder der Einbau von Aufzügen verhindert wird.

Unglaublich …
14/01/2025

Unglaublich …

Berlin: Immobilienfirma lässt Kulturhof trotz Natur- und Milieuschutz abreißen. Anwohner wehren sich gemeinsam. Ein Gespräch mit Jan Siddhi • Foto: IMAGO/Jürgen Ritter

In der Stadt Mainz startet unsere Befragung zur Wohnsituation in den Gebieten Altstadt-Süd und Neustadt/Altstadt-Nord mi...
13/01/2025

In der Stadt Mainz startet unsere Befragung zur Wohnsituation in den Gebieten Altstadt-Süd und Neustadt/Altstadt-Nord mit zusammen 10.000 Haushalten, um die Anwendungsvoraussetzungen für das soziale Erhaltungsrecht gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB zu prüfen.

Die Stadt prüft aktuell, ob in zwei Gebieten der Innenstadt (Neustadt und Altstadt-Nord) eine sogenannte soziale Erhaltungssatzung („Milieuschutzsatzung“) eingeführt werden kann. Diese Satzung soll…

Die Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen für eine Soziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Ba...
20/10/2024

Die Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen für eine Soziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB für den Weitlingkiez hat begonnen.

Im Gebiet Weitlingstraße werden Fragebögen verschickt. Denn der Milieuschutz, der die Mieter vor Verdrängung aus dem Kiez bewahren soll, steht auf dem Prüfstand.

17/10/2024

Am Donnerstag, 10., und Freitag, 11. Oktober, hat im Dezernat für Planen und Wohnen der diesjährige „Städteaustausch Soziale

Adresse

Gaudystraße 12
Berlin
10437

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