07/04/2026
🔧 Vollgutachten oder Einzelabnahme – was brauche ich eigentlich? 🚗
Du hast dein Fahrzeug umgebaut, importiert oder Papiere verloren? Dann stellt sich oft die Frage: §21 oder §19(2) StVZO? 🤔
👉 Vollgutachten nach §21 StVZO
Wenn dein Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis (mehr) hat
Typische Fälle:
• Importfahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung
• Stark umgebaute Fahrzeuge (z. B. Wohnmobil-Umbau)
• Verlust der Fahrzeugpapiere
👉 Einzelabnahme nach §19(2) StVZO
Wenn durch Umbauten die Betriebserlaubnis erlischt
Typische Fälle:
• Anbauteile ohne ABE
• Technische Änderungen (Reifen, Fahrwerk, Motor)
• Kombination mehrerer Tuningteile
💡 Kurz gesagt:
§21 = Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis
§19(2) = Betriebserlaubnis durch Umbau erloschen
📍 Wir prüfen dein Fahrzeug fachgerecht und helfen dir sicher zurück auf die Straße!