08/09/2026
Gebäudeautomation wird Pflicht und zur echten Chance für mehr Effizienz.
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz gelten erweiterte Anforderungen für Nichtwohngebäude. Betroffen sind auch Bestandsgebäude mit Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlagen über 70 kW. Bis Ende 2029 müssen unter anderem Verbrauchsmonitoring, Effizienzanalyse und Raumklimaüberwachung ermöglicht werden. Für Neubauten gelten zusätzlich definierte Automationsgrade nach DIN/TS 18599-11. § 56 GModG.
Entscheidend ist jedoch nicht nur die technische Ausstattung, sondern auch ein bedarfsgerechter und optimal abgestimmter Gebäudebetrieb. So wird aus einer gesetzlichen Pflicht ein nachhaltiger Mehrwert.
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