Stamm Waagen und Kassensysteme

Stamm Waagen und Kassensysteme Wir sind seit 60 Jahren Ihr Spezialist für Wiegetechnik und
Kassensysteme in Aschaffenburg. Wenn Sie nur zeitweise, z.B.

Herzlich Willkommen bei Stamm Waagen und Kassensysteme in Aschaffenburg! Bei uns finden Sie ein umfangreiches Sortiment an Kassen und verschiedene Kassensysteme für die unterschiedlichsten Einsatzbereiche wie z.B. Ladenkassen, Kellnerkassen, Einzel- und Verbundkassen, Scanner-Kassen, elektronische Zahlungssysteme, Systemergänzungen und -erweiterungen und noch vieles mehr. Ob im Einzelhandel oder D

ienstleistungsgewerbe, im Großhandel, der Gastronomie oder dem Hotelgewerbe, in öffentlichen Einrichtungen oder Behörden - wir bieten für alle professionellen Anwender die praxisgerechte Lösung und passende Kassensysteme! Darüber hinaus bieten wir ein komplettes Programm an Waagen und Waagensystemen wie z.B. Ladenwagen, elektronische Waagen, Präzisionswaagen mit einer Genauigkeit von bis zu 0,1 Milligramm, Industriewaagen mit einer Tragkraft von bis zu 100 Tonnen und ganzen Warenwirtschaftslösungen, die den Wareneingang bis zum Verkauf begleiten. für eine Veranstaltung oder für den einmaligen Gebrauch Kassensysteme oder eine bestimmte Waage benötigen, nehmen Sie doch unseren Service in Anspruch, mit dem Sie Kassensysteme oder andere Geräte leasen oder mieten können! Oder werfen Sie einen Blick in unsere Sonderangebote, wo wir gebrauchte Waagen und Kassensysteme zum besonders günstigen Preis anbieten! Gerne weisen wir Sie auch auf unsere neusten Produkte und Kassensysteme im Sortiment hin und möchten Sie auf die firmeneigenen News aufmerksam machen. Hier finden Sie wichtige Termine und neue Informationen von und über Stamm Waagen und Kassensysteme! Unser Service umfasst auch einen technischen Kundendienst in unserer Meisterwerkstatt, in der Ihnen ein qualifiziertes Team aus Elektronikern und Technikern zur Verfügung steht. Sie bieten eine Telefondienst-Hotline für die sofortige Störungsbeseitigung und stehen auch an Sonn- und Feiertagen für den Notfall bereit. Außerdem übernehmen wir die Eichung von Waagen direkt bei uns im Hause oder vor Ort mit amtlicher Instandssetzungs-Kennzeichnung, bieten einen Prüfdienst für Waagen und verleihen Prüfgewichte. Wenn es um Waagen- und Kassensysteme geht, vertrauen Sie den Profis mit ihrem umfassenden Fachwissen, kompetenter Beratung, schneller Hilfe und hochwertigen Produkten!

22/12/2025

Mehrwertsteuersenkung Gastronomie Beschlossen
Die Bundesregierung hat mit dem Steueränderungsgesetz 2025 eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent reduziert. Diese Maßnahme soll die Gastronomiebranche stärken und zur Stabilisierung der Preise beitragen. Die Regelung betrifft alle Betriebe, die Speisen zubereiten und verkaufen, und wird somit auch Pendler und Ehrenamtler entlasten.
Quelle: www.bundesregierung.de

04/10/2025

Aufhebung der Anzeigepflicht nach § 32 MessEG
Das Wichtigste auf einen Blick:
• Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hebt die Anzeigepflicht nach § 32 Mess- und Eichgesetz
(MessEG) auf.
• Ab 1.1.2025 müssen Verwender neue Messgeräte nicht mehr anzeigen.
• Die Eichpflicht von Messgeräten wird davon nicht berührt.
1. Warum wird die Anzeigepflicht aufgehoben?
Artikel 38 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes1) hebt § 32 des Mess- und Eichgesetzes2) auf, in
dem die Anzeigepflicht für neue oder erneuerte Messgeräte formuliert war.
2. Ab wann ist die Anzeigepflicht aufgehoben?
Diese Gesetzesänderung tritt zum 1.1.2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen neue oder erneuerte
Messgeräte nicht mehr angezeigt werden. Die zugehörige elektronische Meldeplattform wird
abgeschaltet.
3. Ist mein Messgerät weiter eichpflichtig?
Die Eichpflicht von Messgeräten wird durch den Wegfall der Anzeige nach § 32 MessEG nicht berührt.
Als Verwender eines eichpflichtigen Messgerätes müssen Sie also rechtzeitig einen Eichantrag stellen.
Hierfür steht eine Online-Plattform zur Verfügung: www.evp-service.de/DEMOL.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Eichbehörde oder auf eichamt.de.

Quelle Eichamt.de

23/09/2025
17/01/2025

Neue Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025
Top News11.12.2024
BdSt informiert: Was muss gemeldet werden? Was sollten Unternehmer beachten?

Ab dem 1. Januar müssen Unternehmer ihre elektronischen Registrierkassen beim Finanzamt melden. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein elektronisches Meldeverfahren über „Mein ELSTER“ eingeführt, das die bisher ausgesetzte Meldepflicht aktiviert.

Im Einzelnen müssen Unternehmer folgende Informationen übermitteln, unabhängig davon, ob die Kassen gekauft, gemietet oder geleast wurden (laut BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024):

Art des Kassensystems
Seriennummer
Anschaffungs- oder Außerbetriebnahmedatum
Art der technischen Sicherheitseinrichtung
Folgende Fristen und Besonderheiten gibt es:

Für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassen: Meldung bis 31. Juli 2025
Für nach dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassen: Meldung innerhalb eines Monats
Jede Kasse muss einer Betriebsstätte zugeordnet werden
Wechsel der Betriebsstätte ist meldepflichtig
Die Maßnahme zielt darauf ab, Steuerhinterziehung bei Bargeschäften einzudämmen. Die technische Sicherheitseinrichtung in den Kassen soll eine lückenlose und unveränderbare Aufzeichnung aller Kassenvorgänge gewährleisten.

Obwohl Verstöße nicht direkt mit Bußgeldern belegt sind, können sie zu einer höheren Risikoklassifizierung bei Betriebsprüfungen führen. Der Bund der Steuerzahler rät, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen. Die Meldung kann auch durch Bevollmächtigte wie Steuerberater oder Kassenhändler erfolgen.
Quelle: Bund der Steuerzahler

Adresse

OttoStr. 14/16
Aschaffenburg
63741

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Montag 08:30 - 17:00
Dienstag 08:30 - 17:00
Mittwoch 08:30 - 17:00
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Freitag 08:30 - 17:00

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