Drimas 𝗗𝗥𝗜𝗠𝗔𝗦 – Ihr Partner für Betriebsanlagengenehmigungen, Projektmanagement und Brandschutz.

Mit über 10 Jahren Erfahrung sorgen wir für effiziente Lösungen, rechtssichere Genehmigungen, maßgeschneiderte Konzepte und Umsetzungen, die begeistern. DRIMAS ist ein technisches Ingenieurbüro und unterstützt Unternehmen im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren – von der ersten Planung bis zum behördlichen Bescheid. Wir übernehmen die vollständige Abwicklung von Neu- und Änderungsgenehmigungen, be

gleiten wiederkehrende Überprüfungen gemäß § 82b GewO und sorgen dafür, dass alle behördlichen Anforderungen effizient und rechtssicher erfüllt werden. Darüber hinaus erstellen wir fachliche Unterlagen wie Brandschutzpläne und -konzepte, Explosionsschutzdokumente und -konzepte sowie erforderliche Nachweise für Betriebsanlagen. Unser Ziel ist eine klare, strukturierte und verlässliche Umsetzung, damit Projekte bei Behörden reibungslos und ohne unnötige Verzögerungen abgewickelt werden können.

Ganz einfach gesagt:Eine technische Auslegung sorgt dafür, dass Ihr Betrieb sicher, gesetzeskonform und genehmigungsfähi...
29/05/2026

Ganz einfach gesagt:
Eine technische Auslegung sorgt dafür, dass Ihr Betrieb sicher, gesetzeskonform und genehmigungsfähig ist.
Denn im gewerberechtlichen Verfahren wird geprüft, ob von Ihrer Anlage Gefahren ausgehen können – z. B. durch:

🔹Lärm
🔹Emissionen
🔹Maschinen
🔹gefährliche Stoffe

Und genau hier setzt die technische Auslegung an:
👉 Sie bewertet Risiken
👉 und leitet konkrete Maßnahmen ab
Typische Maßnahmen sind z. B.:

passende Schutzabstände
richtige Lagerung von Stoffen
sichere Fluchtwege
technische Schutzsysteme bei Maschinen

Ziel ist immer:
✔ Schutz von Mitarbeiter:innen
✔ Schutz von Nachbarn und Umwelt
✔ reibungslose Genehmigung Ihrer Anlage

💡 Wichtig:
Je besser die Planung und technische Auslegung im Vorfeld, desto schneller und einfacher läuft das Genehmigungsverfahren.



Alles für die Einreichung auf einen Blick.Für eine Genehmigung zählt nicht nur die Idee, sondern die vollständige techni...
26/05/2026

Alles für die Einreichung auf einen Blick.
Für eine Genehmigung zählt nicht nur die Idee, sondern die vollständige technische Dokumentation.

Von Plänen bis zu Nachweisen – alles muss nachvollziehbar sein.

Gerade bei Betriebsanlagen sind technische Details und Schutzmaßnahmen entscheidend für die Genehmigungsfähigkeit. 💡🔹Plä...
23/05/2026

Gerade bei Betriebsanlagen sind technische Details und Schutzmaßnahmen entscheidend für die Genehmigungsfähigkeit. 💡

🔹Pläne der Betriebsanlage
🔹Betriebsbeschreibung (Abläufe, Maschinen, Zeiten)
🔹Technische Unterlagen zu Maschinen & Geräten
🔹Nachweise zu Umweltwirkungen
🔹Sicherheits- & Schutzkonzepte
🔹ggf. Fachgutachten (Lärm, Brandschutz etc.)

☝️Wichtig:
Unvollständige Unterlagen verzögern das gesamte Verfahren erheblich.

Für eine Betriebsanlagen-Genehmigung braucht es einen vollständigen Antrag mit technischen und organisatorischen Unterla...
18/05/2026

Für eine Betriebsanlagen-Genehmigung braucht es einen vollständigen Antrag mit technischen und organisatorischen Unterlagen.

Welche Dokumente im Detail erforderlich sind, hängt immer von der jeweiligen Anlage ab – also von Art, Größe und Nutzung. ☝️

Die Behörde startet das Verfahren erst, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.Fehlende Dokumente führen oft zu läng...
15/05/2026

Die Behörde startet das Verfahren erst, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Fehlende Dokumente führen oft zu längeren Bearbeitungszeiten – deshalb ist die richtige Vorbereitung entscheidend. ☝️

𝐄𝐢𝐧𝐞 𝐟𝐮𝐧𝐝𝐢𝐞𝐫𝐭𝐞 𝐄𝐢𝐧𝐬𝐜𝐡𝐚̈𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐭𝐚𝐭𝐬𝐚̈𝐜𝐡𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐭𝐮𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧 𝐯𝐨𝐫 𝐎𝐫𝐭 𝐢𝐬𝐭 𝐞𝐢𝐧 𝐞𝐧𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝𝐞𝐧𝐝𝐞𝐫 𝐒𝐜𝐡𝐫𝐢𝐭𝐭 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐏𝐫𝐨𝐣𝐞𝐤𝐭𝐯𝐨𝐫𝐛𝐞𝐫𝐞𝐢𝐭...
11/05/2026

𝐄𝐢𝐧𝐞 𝐟𝐮𝐧𝐝𝐢𝐞𝐫𝐭𝐞 𝐄𝐢𝐧𝐬𝐜𝐡𝐚̈𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐭𝐚𝐭𝐬𝐚̈𝐜𝐡𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐒𝐢𝐭𝐮𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧 𝐯𝐨𝐫 𝐎𝐫𝐭 𝐢𝐬𝐭 𝐞𝐢𝐧 𝐞𝐧𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝𝐞𝐧𝐝𝐞𝐫 𝐒𝐜𝐡𝐫𝐢𝐭𝐭 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐏𝐫𝐨𝐣𝐞𝐤𝐭𝐯𝐨𝐫𝐛𝐞𝐫𝐞𝐢𝐭𝐮𝐧𝐠.

Im Rahmen einer Grundlagenerhebung fahren unsere Projektleiter direkt zum Betrieb und verschaffen sich ein genaues Bild vom Ist-Zustand 🏢 Dabei werden Abläufe, Gegebenheiten und mögliche Auswirkungen realistisch beurteilt.

Diese Vor-Ort-Begehung ist besonders wichtig, um frühzeitig einschätzen zu können, wie die Genehmigungsfähigkeit des Projekts zu bewerten ist und welche Schritte bzw. Unterlagen für das weitere Vorgehen erforderlich sind ⚠️

👉 So schaffen wir eine solide Grundlage für die weitere Planung und die strukturierte Vorbereitung des Genehmigungsprozesses.

Gestern waren wir bei der Fachtagung der Brandschutzbeauftragten Oberösterreich im Congresshaus Toscana in Gmunden vertr...
08/05/2026

Gestern waren wir bei der Fachtagung der Brandschutzbeauftragten Oberösterreich im Congresshaus Toscana in Gmunden vertreten. 🔥

Die Veranstaltung der BVS-Brandverhütungsstelle für Oö bot wieder spannende Einblicke in die neuesten Entwicklungen im Bereich Brandschutz. Äußerst interessant waren die aktuellen Themen rund um Brandfälle, Batteriespeichersysteme, organisatorischen Brandschutz sowie neue gesetzliche Anforderungen.

Besonders gefreut hat uns das Treffen mit Andreas Casta und der fachliche Austausch zu aktuellen Themen im vorbeugenden Brandschutz. 🤝

Vielen Dank an die Veranstalter für die tolle Organisation und das abwechslungsreiche Programm!

Die Dauer eines Genehmigungsverfahrens ist unterschiedlich und hängt stark von der Qualität der eingereichten Unterlagen...
05/05/2026

Die Dauer eines Genehmigungsverfahrens ist unterschiedlich und hängt stark von der Qualität der eingereichten Unterlagen sowie der Komplexität der Anlage ab 📑

Gemäß § 359a GewO muss die Behörde grundsätzlich innerhalb von vier Monaten ab Eingang des Antrags entscheiden. In der Praxis kann sich diese Frist jedoch verlängern, insbesondere wenn Rückfragen entstehen oder zusätzliche Unterlagen angefordert werden ⚠️

Typische Einflussfaktoren auf die Verfahrensdauer sind:
➠ Vollständigkeit der Unterlagen
➠ Komplexität der Anlage
➠ Notwendigkeit einer Verhandlung oder eines Lokalaugenscheins

👉 Wichtig: Je besser die Unterlagen vorbereitet sind, desto reibungsloser verläuft das Verfahren.

Eine Genehmigungspflicht besteht gemäß § 74 Abs. 2 GewO 1994 immer dann, wenn eine Betriebsanlage geeignet ist, Gefährdu...
02/05/2026

Eine Genehmigungspflicht besteht gemäß § 74 Abs. 2 GewO 1994 immer dann, wenn eine Betriebsanlage geeignet ist, Gefährdungen, Belästigungen oder nachteilige Einwirkungen hervorzurufen.

Dabei reicht bereits die Möglichkeit solcher Auswirkungen aus – ein tatsächlicher Eintritt muss nicht nachgewiesen werden.

Entscheidend ist daher, ob Auswirkungen auf Menschen oder die Umwelt nicht von vornherein ausgeschlossen werden können ⚠️

Auch der Umstand, dass bereits umfangreiche Schutzmaßnahmen im Projekt vorgesehen sind, ändert nichts an der Beurteilung der Genehmigungspflicht.

Maßgeblich ist allein das potenzielle Gefährdungs- oder Belästigungspotenzial der Anlage.

👉 Ziel dieser Regelung ist es, mögliche Risiken bereits im Vorfeld im Rahmen eines behördlichen Verfahrens zu prüfen und zu bewerten.

Quelle: www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/auwr_betriebsanlagen_AZ

Vielen Dank an den Fachverband Ingenieurbüros Oberösterreich das Teilen unseres Fachartikels. 👏In der täglichen Praxis z...
29/04/2026

Vielen Dank an den Fachverband Ingenieurbüros Oberösterreich das Teilen unseres Fachartikels. 👏

In der täglichen Praxis zeigt sich immer wieder, dass Genehmigungsverfahren von vielen UnternehmerInnen als komplex und herausfordernd wahrgenommen werden. Häufig wiederholen sich dabei ähnliche Themen: Anforderungen werden erst spät geklärt, Einreichunterlagen sind unvollständig oder es besteht die Annahme, dass spätere Anpassungen ohne größere Auswirkungen möglich sind.

Erfahrungsgemäß führen genau diese Punkte zu Verzögerungen im Verfahren, zusätzlichen Nachforderungen und vermeidbaren Unsicherheiten – teilweise auch mit rechtlichen Konsequenzen.

Eine frühzeitige, strukturierte Planung und eine saubere technische Aufbereitung der Unterlagen sind daher entscheidend für einen effizienten und rechtssicheren Ablauf.

Die Errichtung, Änderung oder Erweiterung einer gewerblichen Betriebsanlage ist für viele Unternehmen mit Unsicherheiten verbunden. Obwohl…

Adresse

Unterthalhamstraße 2
Ohlsdorf
4694

Öffnungszeiten

Montag 07:00 - 17:00
Dienstag 07:00 - 17:00
Mittwoch 07:00 - 17:00
Donnerstag 07:00 - 17:00
Freitag 07:00 - 14:00

Telefon

4369916601702

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Drimas erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Drimas senden:

Teilen

Kategorie