Riedl Ziviltechniker GmbH

Riedl Ziviltechniker GmbH Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Riedl Ziviltechniker GmbH, Gewerbestraße 3, Obertrum am See.

Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Riedl Ziviltechniker GmbH, Obertrum am See.

Ein lesenswerter Artikel im Salzburger Bauer rund um Kranüberprüfungen in der Praxis.
29/04/2026

Ein lesenswerter Artikel im Salzburger Bauer rund um Kranüberprüfungen in der Praxis.

Holzkranwagen-Überprüfung (Prüftag)Jetzt Termin sichern!Anmeldung bei Michael Ebner unter+43 664 2690344
23/01/2026

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Wir bedanken uns herzlich bei unseren Kundinnen, Kunden und Geschäftspartnern für das entgegengebrachte Vertrauen und di...
23/12/2025

Wir bedanken uns herzlich bei unseren Kundinnen, Kunden und Geschäftspartnern für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr.

Wir wünschen frohe Weihnachten, erholsame Feiertage sowie Gesundheit und Erfolg für das kommende Jahr.

Der Salzburger Bauer berichtet über die gesetzlichen Prüfpflichten von Heukränen in der Landwirtschaft – ein wichtiges T...
13/11/2025

Der Salzburger Bauer berichtet über die gesetzlichen Prüfpflichten von Heukränen in der Landwirtschaft – ein wichtiges Thema für alle Betriebe, die auf Sicherheit und Rechtssicherheit achten.

Die „technischen Notare“ | Zivilingenieure – unabhängige Sachverständige ex-legeZivilingenieure sind Ziviltechniker (ZT)...
04/08/2025

Die „technischen Notare“ | Zivilingenieure – unabhängige Sachverständige ex-lege

Zivilingenieure sind Ziviltechniker (ZT) und daher unabhängige Sachverständige, deren Berufsstand durch das Ziviltechnikergesetz 2019 (ZTG) geregelt wird. Das ZTG definiert den Berufszugang, den Umfang der Berufsausübung, die Verschwiegenheitspflicht und das Disziplinar- und Kammerrecht. Ziviltechniker sind keine Gewerbetreibenden, sondern zählen – wie z.B. Notare, Ärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder – zu den „Freien Berufen“ Österreichs: mit hoher Reputation dank akademischen Studienabschlusses, Berufspraxis, Ziviltechnikerprüfung und strenger Standesregeln. Sie sind in einer eigenen Kammer mit autonomen Standesregeln organisiert und unterliegen wesentlich strengeren Regeln und Pflichten als ähnliche Berufsgruppen wie zum Beispiel Ingenieurbüros (Technische Büros).

Ziviltechniker sind staatlich befugt und beeidet und durch das ZTG sind sie „ex lege Sachverständige“, das heißt, sie sind kraft Gesetzes sachverständig. Sie sind gesetzlich verpflichtet, unabhängig und objektiv zu sein.

Es gibt im Wesentlichen zwei Arten von Ziviltechnikern: Zivilingenieure (früher: Ingenieurkonsulenten) und Architekten. Als Zivilingenieure (ZI) werden Ziviltechniker aller technischen, naturwissenschaftlichen oder montanistischen Befugnisse bezeichnet, wobei die „Fachrichtung“ als Befugnis bezeichnet wird.

Ziviltechniker sind gemäß §3(1) Ziviltechnikergesetz im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnis berechtigt, folgende Leistungen zu erbringen:

1. Planen
2. Prüfen
3. Beraten
4. Koordinierende, überwachende, mediative und treuhänderische Tätigkeiten

Diese Leistungen beinhalten insbesondere auch:

-Errichtung von öffentlichen Urkunden
-Vornahme von Messungen
-Erstellung von Gutachten
-berufsmäßige Vertretung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts
-organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Projekten
Übernahme von Gesamtplanungsaufträgen

Ziviltechniker sind mit öffentlichem Glauben versehene Personen und führen als äußeres Zeichen der staatlichen Befugnis und Beeidigung ein Siegel mit dem Bundeswappen der Republik Österreich. Die von ihnen im Rahmen ihrer Befugnis ausgestellten und mit ZT-Siegel versehenen schriftlichen oder planlichen Ausfertigungen werden zu öffentlichen Urkunden und von den Verwaltungsbehörden in derselben Weise angesehen, als wenn diese Urkunden von Behörden ausgefertigt wären.

Im Unterschied zu anderen Sachverständigen ist eine Prüfung des ermittelten Sachverhaltes bei einem von einem Ziviltechniker beurkundeten Gutachten durch die Verwaltungsbehörden nicht erforderlich (vgl.: §3(3) ZTG 2019). Die Behörde wird dadurch ihrer Pflicht, den maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln, enthoben. Schon aus diesem Grund unterliegen die Ziviltechniker gemäß ZTG einer besonderen Sorgfaltspflicht.

Nicht umsonst wird für Zivilingenieure umgangssprachlich oft der Begriff „Technische Notare” verwendet.

Die konsequente Trennung von Planung und Ausführung stellt die Voraussetzung für die bestmögliche Umsetzung des Vorhabens dar, auch um den Auftraggeber bestmöglich zu unterstützen.

Die Fachgebiete der staatlich befugten und beeideten Zivilingenieure reichen je nach Studium und erlangter Befugnis von Elektrotechnik, Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen, Energie- und Umwelttechnik, Materialwissenschaften, Gebäudetechnik, Montanwesen, Verfahrenstechnik, Naturwissenschaften, Geologie, Bodenkultur, Kulturtechnik/Wasserwirtschaft, Informationstechnologie über Vermessungswesen, Raumplanung bis hin zum Bauwesen.

Je nach Befugnis bieten sie insbesondere die Tätigkeiten PLANEN, PRÜFEN, BEGUTACHTEN an, kompetent, innovativ und unabhängig. Sie sind aus ihrer Weiterbildungsverpflichtung heraus in der Lage, stets am Stand der Technik zu arbeiten. Zivilingenieure bewerten frei von Interessen Dritter, suchen nach optimalen Lösungen und stehen als unabhängige Sachverständige zur Verfügung. Ziviltechniker sind ex-lege Sachverständige und berufsrechtlich zu Objektivität und Unabhängigkeit verpflichtet.

Wie erkenne ich Ziviltechniker?

Als äußeres Zeichen der staatlichen Befugnis und Beeidigung führen Ziviltechniker ein Siegel mit dem Bundeswappen der Republik Österreich. Nachdem sie zu keiner ausführenden Tätigkeit berechtigt sind, unterliegen sie in ihren Entscheidungen keinen Interessenskonflikten. Diese Unabhängigkeit, welche die konsequente Trennung von geistigen Leistungen (z.B. Planen, Prüfen, Begutachten) von der Ausführung ermöglicht, sichern Qualität und das beste Angebot im Sinne der Autraggeber!

Die Stärken der Ziviltechniker

-Verschwiegenheit
-hohe Fachkenntnis
-Unabhängigkeit
-gesetzlich geregelte Parteienvertretung
-Flexibilität
-öffentliche Urkundsperson
-Regelmäßige Weiterbildung
-Arbeiten am Stand der Technik

=> Das ist mein „technischer Notar“

Sachverständige: Was sind die Benefits von ZiviltechnikerInnen?
Als Sachverständiger darf sich grundsätzlich jeder bezeichnen, der zu einem bestimmten Thema Sachverstand mitbringt. Gerichtssachverständige – exakt: allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige – müssen nicht notwendigerweise ein facheinschlägiges Studium als Voraussetzung nachweisen. Die Ziviltechnikerbefugnis setzt nicht nur ein facheinschlägiges Studium voraus, sondern Ziviltechniker sichern durch Ziviltechnikergesetz und strenge Standesregeln Qualität auf allen Ebenen und haften für ihre Tätigkeiten.

Wie wird man Ziviltechniker?

Ziviltechniker zu werden, bedeutet, einen mehrjährigen, konsequenten Weg der Ausbildung einzuschlagen:

-erfolgreiche Absolvierung eines technischen, naturwissenschaftlichen oder montanistischen Studiums
-mehrjährige, facheinschlägige Berufspraxis
-erfolgreiche Ablegung der Ziviltechnikerprüfung
-Vereidigung durch den Landeshauptmann, ermächtigt durch den zuständigen Bundesminister

Wie findet man Ziviltechniker?

Alle Ziviltechniker sind in einem öffentlichen, tagesaktuellen Verzeichnis, dem Ziviltechnikerverzeichnis, eingetragen. Es kann dort nach Fachgebieten gesucht werden:

www.ziviltechniker.at

Anmerkung: Auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen, die nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
Quelle: Veröffentlichung der TU-Wien, online, 10.März.2021

Adresse

Gewerbestraße 3
Berndorf Bei Salzburg, Salzburg
5165

Öffnungszeiten

Montag 07:00 - 17:00
Dienstag 07:00 - 17:00
Mittwoch 07:00 - 17:00
Donnerstag 07:00 - 17:00
Freitag 07:00 - 13:00

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