26/08/2026
Auf beschädigten Fahrbahnen steht immer öfter Tempo 30 mit dem Zusatz „Straßenschäden“. Der Grund ist weder Lärmschutz noch Sicherheit. Die Rechtsgrundlage, § 45 Abs. 2 StVO, nennt einen anderen Zweck: die Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße. Das Tempolimit schützt nicht die Fahrer, sondern die Fahrbahn.
Der Nebeneffekt für die Kommune: Warnen entlastet sie im Haftungsfall. Nur nicht unbegrenzt – ab einer bestimmten Gefahr reicht ein Schild nicht mehr.
Das Schild kostet ein paar hundert Euro und wirkt sofort. Aber es repariert nichts, es verschiebt die Sanierung nur nach hinten. Fällig wird sie trotzdem, nur später und nach weiterem Verfall. Aufgeschoben ist hier nicht aufgehoben.
Warum wir das jetzt zeigen: Diese Schilder stehen auch dort, wo von außen nichts zu sehen ist. Ein Berliner Tiefbauamt hat das 2020 öffentlich erklären müssen, weil Anwohner immer wieder nachfragten. Die Decke war erneuert, der geschädigte Unterbau darunter nicht. In einer Nachbarstraße mit intaktem Unterbau konnte dasselbe Amt Tempo 30 aufheben.
Genau dort setzt die Alternative an. Bei einer Bodenstabilisierung wird nicht die Oberfläche geflickt, sondern der vorhandene Untergrund vor Ort verfestigt: frostsicher, wasserunempfindlich und tragfähig. Fast kein Aushub, minimale Deponiekosten, kaum Transporte durch den Ort.
Ein Schild ist billiger als eine Sanierung. Aber es repariert nichts. Folge uns.