22/06/2022
Wer bezahlt die Maklerprovision?🤔
Je nachdem, ob es um die Vermietung oder den Verkauf einer Immobilie geht, ist die Frage, wer die Maklerkosten zu tragen hat, unterschiedlich zu beantworten.
Seit Juni 2015 richtet sich die Provisionsfrage bei der Vermittlung von Mietwohnungen nach dem Bestellerprinzip.
Das bedeutet, die Partei, die den Makler beauftragt hat, zahlt auch die Provision. In der Konsequenz sollen dadurch Mieter entlastet und die Höhe der Maklerprovisionen gemindert werden.
Beim Hausverkauf: Wer zahlt die Maklerprovision - Käufer oder Verkäufer?
Wer einen Makler für den Verkauf oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten Diese abgewandte Form des sogenannten Bestellerprinzip ist seit Dezember 2020 auch im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch verankert.
Im neuen „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ ist nun offiziell festgeschrieben, dass die Käufer nicht mehr zur Übernahme der gesamten Provision gezwungen werden können, wenn sie den Makler nicht selbst beauftragt haben.
Prinzipiell gibt es beim Hausverkauf drei unterschiedliche Möglichkeiten, die Maklerprovision zu gestalten:
1) Durch den Verkäufer
Diese Provisionsart wird auch Verkäufercourtage genannt. Hierbei einigen sich Verkäufer und Makler auf eine Provision, wobei der Käufer nicht mit eingebunden wird.
2) Durch den Käufer
Bei dieser Variante der Provisionsregelung erteilt der Käufer einen provisionspflichtigen Suchauftrag. Die Käuferprovision oder auch Käufercourtage ist dabei in der Immobilienanzeige als solche ausgewiesen und es besteht die Möglichkeit, mit dem Makler über die Summe in Verhandlung zu treten.
3) Provision wird geteilt
Die am meisten verbreitete Form der Entlohnung ist die Aufteilung der Maklercourtage zwischen beiden im Vertrag genannten Parteien, wobei die jeweiligen Anteile meist regional bestimmt werden.